Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/4658
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dorothée Menzner, Roland Claus, Eva Bulling-
Schröter, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Kirsten Tackmann und der
Fraktion DIE LINKE.
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und
die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private
(… Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzänderungsgesetz –
… FStrPrivFinGÄndG)
A. Problem
Das Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private (Fernstraßenbauprivat-
finanzierungsgesetz) ist gescheitert. Obwohl das Gesetz bereits 1994 in Kraft getreten ist, wurden bislang
erst zwei Straßenbauprojekte in kommunaler Baulast und noch keines in der Baulast des Bundes auf der
Grundlage dieses Gesetzes realisiert. Auch nach der Novellierung des Gesetzes vom 6. Januar 2006 befindet
kein Projekt in einem konkreten Planungsstadium. Vielmehr sind die seitens der Bundesregierung hierfür
genannten Projekte schon seit Jahren in der Diskussion, ohne dass Fortschritte in ihrer Realisierung zu er-
kennen sind. Zudem wurden oder sollen viele Straßenbauprojekte, die zeitweilig für eine Realisierung nach
diesem Gesetz in Frage kamen, schließlich doch aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert oder ganz zu-
rückgestellt. In all diesen Fällen gescheiterter Planungen von Projekten, die zwischenzeitlich für eine Reali-
sierung nach dem FStrPrivFinG vorgesehenen waren, war das Vorhandensein nichtmautpflichtiger, alterna-
tiver Straßenverbindungen ein wesentlicher Grund.
Auch der schlechte wirtschaftliche Erfolg der beiden nach diesem Gesetz realisierten und in Betrieb gegan-
genen Projekte in Rostock und Lübeck belegt, dass in Deutschland mit seinem gut ausgebauten und dichten
Straßennetz isolierte und mit einer Pkw-Maut belastete Straßen keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
Eine mögliche Insolvenz der Betreiber beinhaltet zudem hohe finanzielle Risiken für den jeweiligen Baulast-
träger. Bei den beiden Projekten in Lübeck und Rostock konnten nur mit großen, nachträglichen finanziellen
Zugeständnissen an die Betreiber deren Insolvenz verhindert werden. Die jahrelange Planung und Diskussi-
on der Realisierung von Straßenbauprojekten nach diesem Gesetz verhindert zudem die schnelle Lösung
vorhandener Verkehrsprobleme durch alternative, deutlich kostengünstigere Straßenbauvorhaben oder an-
derweitige verkehrliche Maßnahmen.
B. Lösung
Änderung des Gesetzes über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private, so dass
dieses Gesetz nicht auf neue Fernstraßenprojekte angewendet werden kann.
C. Alternativen
Keine. Ein Aufheben des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes hätte zur Folge, dass keine Rechtsver-
ordnungen und somit auch keine Mauthöhenverordnungen für die bereits nach diesem Gesetz realisierten
Projekte mehr erlassen werden könnten, was angesichts von fast 30 bzw. fast 50 Jahren Restvertragslaufzeit
eine unzumutbare Einschränkung der Handlungsfreiheit der Betreiber bedeuten würde.
D. Kosten
Für den Bund sind keine finanziellen Mehrbelastungen zu erwarten. Die für eine Anwendung dieses Geset-
zes vorgesehenen Projekte sind überwiegend teure Prestigeprojekte, die am tatsächlichen Verkehrsbedarf
vorbeigeplant wurden. Wenn der Bund ganz auf diese Projekte verzichten würde, könnte dies durch den
Wegfall der Anschubfinanzierung des Bundes und der Beseitigung möglicher zukünftiger finanzieller Risi-
ken bei einer Insolvenz der Betreiberfirmen sogar eine Haushaltsentlastung bedeuten.
Für die Länder ist wegen des Wegfalls der von Privaten geforderten Landeszuschüsse in den entsprechenden
Fällen eine Haushaltsentlastung zu erwarten. So weit noch nicht realisierte, in kommunaler Baulast befindli-
che Projekte betroffen sind, ist hier ebenfalls eine deutliche Haushaltsentlastung wegen des Wegfalls erheb-
licher finanzieller Risiken durch eine Insolvenz der Betreiberfirmen zu erwarten.