Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der IG Bau dokumentiert.
Am 10. Juli wurden die Rahmen- und Lohntarifverhandlungen für Beschäftigte in den Floristik-Betrieben sowie Blumen- und Kranzbindereien in den westlichen Bundesländern fortgesetzt. Am Ende der Gespräche zwischen der IG BAU-Tarifkommission und den Vertretern des Fachverbands Deutscher Floristen (FDF) stand ein Kompromiss. „Er ist nicht sensationell, aber dennoch ein ernstzunehmender Vorschlag, über dessen Annahme noch im August in der Bundesfachgruppe beraten werden wird.“ Folgende erhebliche Verbesserungen können nur im Paket mit der Aufnahme von Arbeitszeitkonten in den Rahmentarif durchgesetzt werden:
Lohngruppengefüge und Lohnerhöhung:
* Die Lohnerhöhung soll über einen Zeitraum von zwei Jahren in zwei Stufen erfolgen: Alle Beschäftigten bekämen 3 Prozent mehr Lohn zum 1. Oktober 2008. In einer weiteren Stufe steigt der Lohn zum 1. Oktober 2009 um weitere 1,9 Prozent.
* Die Löhne für Un- und Angelernte im floristischen Bereich steigen erheblich. Künftig sollen Beschäftigte in der untersten Lohngruppe im ersten Beschäftigungsjahr statt bei 1.004 Euro Monatsbruttolohn bei 1.228 Euro (plus zweistufiger Lohnerhöhung) einsteigen. Und auch im zweiten und dritten Beschäftigungsjahr soll es Verbesserungen in dieser Größenordnung geben.
* Floristinnen und Floristen haben im Anschluss an ihre Berufsausbildung nach zwei Jahren einen Anspruch auf ihren Ecklohn, der bei Lohngruppe 3, Stufe 3 festgeschrieben wird. Die Eingangsstufen verbessern sich aber erheblich und liegen im ersten Jahr bei 90 Prozent des Ecklohns (bisherige
Lohngruppe 3, Stufe 3), im zweiten Jahr bei 96 Prozent des Ecklohns (bisherige Lohngruppe A3, Stufe 2).
* Bis auf diese Verbesserungen bleibt das Entgeltraster in der bisherigen Form bestehen.
* Die Auszubildendenvergütungen sollen ebenfalls merklich angehoben und sukzessive bundesweit angepasst werden. Sie würden dann bei 350 Euro im ersten Ausbildungsjahr (ab 2010: 400 Euro), bei 455 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und bei 515 Euro im dritten Ausbildungsjahr liegen.
Arbeitszeitkonto:
* Es soll einen Korridor von 100 Gutstunden und 25 Minusstunden umfassen und liegt deutlich unter dem Flexibilisierungsrahmen in anderen Branchen. Es ist in drei Zeitzonen (Ampelphasen) aufgeteilt. Sobald im einjährigen Ausgleichszeitraum die 101. Stunde erreicht wird, werden Mehrarbeitszuschläge gezahlt. Der Monatslohn in Höhe einer 39-Stunden-Woche wird gleichbleibend bezahlt.
* Die Zuschläge für Nachtarbeit und die besonderen Regelungen für die Sonn- und Feiertagsarbeit bleiben erhalten.
* Die Ansprüche aus dem Arbeitszeitkonto unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen, können also rückwirkend bis zu drei Jahren geltend gemacht werden.
* Die Azubis werden aus der Arbeitszeitflexibilisierung heraus genommen.
Dieser errungene Kompromiss ist sicherlich nicht ideal, aber in Anbetracht des mehrjährigen Stillstandes in den Verhandlungen ein bescheidener Erfolg. Beide Tarifpartner werden dieses Ergebnis in ihren Kommission diskutieren und im
Falle einer Zustimmung noch im September die Tarifverhandlungen abschließen.