Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.
Das Plenum hat am 3.9.2008 die Richtlinie zur Übernahme des GHS-Systems (Globally Harmonised System of Classification and Labelling) in das EU-Recht verabschiedet. Damit werden die internationalen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Chemikalien demnächst auch in der EU gelten. Sie ähneln allerdings den bereits bestehenden EU-Regeln.
Ziel des GHS ist die internationale Harmonisierung bestehender Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme aus unterschiedlichen Sektoren wie Transport, Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz. Das GHS setzt damit Maßstäbe für die Bewertung der intrinsischen Eigenschaften von Chemikalien (Einstufung) und schafft eine gemeinsame Basis, wie deren jeweilige Gefahren zu kommunizieren sind (Kennzeichnung, beispielsweise mit Piktogrammen und Signalwörtern wie „Gefahr“ oder „Warnung“ sowie mit Gefahren- oder Sicherheitshinweisen).
Ausgewogene Balance
Die Abgeordneten waren grundsätzlich mit dem Kommissionsvorschlag einverstanden. Sie haben dennoch in den Verhandlungen mit dem Ministerrat einige Änderungen durchsetzen können, mit dem Ziel, eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und der Umwelt und denen der Industrie zu gewährleisten. Unter anderem sollen Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) geringere Gebühren zahlen müssen, wenn sie einen Antrag auf vertrauliche Behandlung von Daten stellen. Wichtig war den Abgeordneten auch, dass die Harmonisierung der Kriterien für die Klassifizierung und Kennzeichnung von persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Substanzen (PBT-Substanzen) auf UN-Ebene gefördert wird. Die Abgeordneten haben außerdem die Verpflichtung, die Anzahl der Tierversuche zu verringern, in die Verordnung aufgenommen und wollen, dass die Mitgliedstaaten so genannte Giftzentren einführen, die insbesondere bei Notfällen Informationen erhalten, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der vorgeschlagenen GHS-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der EU Stoff- und Zubereitungsrichtlinie. Sie legt u. a. fest:
* welche Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten Lieferanten vor dem Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen zu erfüllen haben,
* nach welchen Kriterien Stoffe und Gemische einzustufen sind,
* wie Stoffe und Gemische, die die Kriterien der Einstufung erfüllen, zu verpacken und zu kennzeichnen sind und
* für welche Gemische gesonderte Kennzeichnungen vorgesehen sind.
Neue Gefahrensymbole
Das GHS sieht zum Teil völlig neue Kennzeichnungselemente vor. Neue Gefahrensymbole bzw. Gefahrenpiktogramme lösen die bis dato gültigen Symbole ab. Außerdem gibt es zum Teil neue Einstufungskriterien und Grenzwerte.
Die neuen Piktogramme haben die Form einer rot umrandeten Raute mit schwarzem Piktogramm auf weißem Grund und warnen bildhaft vor den Gefahren. Die derzeit gültigen Symbole (orangegelber Grund) werden ab dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Symbole durch diese ersetzt. Für Stoffe wird die neue GHS-Kennzeichnung ab dem 1.12.2010 verbindlich, für Gemische ab dem 1.6.2015. Bis dahin ist die Einstufung nach altem und neuem System mit Sicherheitsdatenblättern vorzunehmen. Zusätzlich zu den Piktogrammen wird mit einem von zwei möglichen Signalwörtern der Gefährdungsgrad beschrieben: „Gefahr“ oder „Warnung“.
REF: 20080902IPR35970