Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung der IG Bau dokumentiert.
„Asbestfasern können Krebs auslösen, das ist keine neue Erkenntnis, aber auch in der Landwirtschaft immer noch ein häufig unterschätztes Risiko“, so Hans-Joachim Wilms, Stellvertretender Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt am Rande der Sitzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses in Brüssel.
Seit 1993 besteht ein absolutes Verwendungsverbot, da das Einatmen der Asbestfasern Krebs verursacht. Die Gefahren durch asbesthaltige Materialien treten bei Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten in landwirtschaftlichen Anlagen und bei der Sanierung von Asbestzementverkleidungen verstärkt auf. Sie können aber auch durch das Entfernen von alten Brems- und Kupplungsbelägen sowie deren Dichtungen entstehen.
Wir reden hier – so der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende, über mehr als 900 Betroffene, die eine Anfrage bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gestellt haben, um eine mögliche asbestbedingte Berufskrankheit anzuzeigen.
Nach Meinung von Hans-Jochim Wilms ist damit zu rechnen, dass sich diese Verdachtsanzeigen in den nächsten Jahren noch erhöhen werden. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten nur von Fachfirmen ausgeführt werden dürfen und nicht, wie in vielen landwirtschaftlichen Betrieben üblich, mit eigenem technischen Gerät und eigenem technischen Personal. Diese Arbeiten werden gerne in den Zeiten, die nicht durch Ernte- und andere landwirtschaftliche Tätigkeiten verplant sind, ausgeführt.