Kiel: Lärmschutz Hasselrade – Kleine Anfrage in Ratsversammlung

Nachfolgend wird eine Kleine Anfrage der Ratsfrau Ingrid Zimmermann zum Lärmschutz im Bereich Hasselrade in Kiel dokumentiert.
Gestellt am 7.7.2008, beantwortet am 18.09.2008.
Vorlage – 0596/2008
Kleine Anfrage

1. Wie ist der Planungsstand zur Umwidmung der Standstreifen an der A 215 im Bereich Hasselrade?
2. Ab wann wird mit dem Ummarkierungsarbeiten begonnen?
3. Teilt die Stadt Kiel die Auffassung, dass eine dauerhafte Umwidmung von Standstreifen nicht zulässig ist? Wenn nein: Worauf gründet die Stadt Kiel ihre Einschätzung?
4. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um den Lärmschutz für den Bereich Hasselrade zu verbessern? Welche Maßnahmen sind geplant?

Für die Fraktion:
Ingrid Zimmermann

Der Bürgermeister Kiel, 18.09.2008
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

Antwort auf die Kleine Anfrage

Drucksache —

Lärmschutz Hasselrade
der Ratsfrau Ingrid Zimmermann vom 07.07.2008 zur Ratsversammlung am 17.07.2008
Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 17.07.2008 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Wie ist der Planungsstand zur Umwidmung der Standstreifen an der A 215 im Bereich Hasselrade?

Antwort:
Wie alle Bundesautobahnen steht die A 215 in der Baulast des Bundes. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr mit Dienstsitz in Rendsburg hat als zuständiger örtlicher Aufgabenträger im Frühjahr folgende Maßnahmen vorbereitet:

Zwischen dem Autobahnkreuz Kiel-West (A 215 / A 210) und der Anschlussstelle Kiel-Mitte (A 215 / B 76) werden im Zusammenhang mit dem Einbau einer neuen Schwarzdecke die Ver- und Entflechtungsstreifen der beiden Knotenpunkte im Rahmen der Neumarkierung verlängert. Das soll so geschehen, dass Kraftfahrzeuge, die an einem der Knotenpunkte auf die A 215 fahren und am Nachbarknoten die A 215 wieder verlassen wollen, die künftig durchlaufenden Ver- und Entflechtungsstreifen nicht mehr verlassen müssen. Die Ver- und Entflechtungsstreifen werden entsprechend miteinander verbunden. Diese Aufteilung wird durch eine neue Beschilderung ergänzt.

Der befestigte Querschnitt der Autobahn wird grundsätzlich nicht verändert. Zur Verkehrssicherung bei etwaigen Störungen werden an der Autobahn Nothaltebuchten gebaut.

Frage 2:
Ab wann wird mit den Ummarkierungsarbeiten begonnen?

Antwort:
Die Arbeiten zur Deckenerneuerung mit anschließender Markierung auf der südlichen Fahrbahn in Richtung Kiel (auf der von Hasseldieksdamm abgewandten Seite) wurden mit der Baustelleneinrichtung am Montag, den 14. Juli 2008 begonnen und sind hinsichtlich der Decken- und Markierungsarbeiten inzwischen abgeschlossen.

Die entsprechende Umgestaltung der nördlichen Fahrbahn in Richtung Hamburg soll im Jahr 2009 durchgeführt werden.

Frage 3:
Teilt die Stadt Kiel die Auffassung, dass eine dauerhafte Umwidmung von Standstreifen nicht zulässig ist?
Wenn nein: Worauf gründet die Stadt Kiel ihre Einschätzung?

Antwort:
Ein leistungsfähiges Netz der Stadtzufahrten und –tangenten ist zur Erschließung der Stadt und zur Entlastung der Stadtteile vom Verkehr von wesentlicher Bedeutung. Wegen hoher Belastungen und schwieriger Ver- und Entflechtungsvorgänge – insbesondere in Spitzenzeiten – wird daher auch aus Sicht der Stadt eine Leistungssteigerung auf der A 215 als notwendig erachtet.

Durch die jetzt beabsichtigte bzw. vorgenommene Ummarkierung wird bzw. wurde schnellstmöglich eine Situation geschaffen, die die Verkehrssicherheit – insbesondere auch im Interesse einer verminderten Stauanfälligkeit – erhöht. Die Nutzung des Standstreifens wird von Seiten der Stadt aber nur als Übergangslösung angesehen. Die Stadt strebt auf Dauer – auch im Hinblick auf wünschenswerte, umfassende Lärmschutzmaßnahmen – einen vollwertigen Ausbau der A 215 in diesem Bereich durch den Bund an.

Die im Zuge der Standstreifennutzung erforderlichen Maßnahmen werden bzw. wurden vom Bund als Baulastträger der A 215 durch den zuständigen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein veranlasst und durchgeführt. Die Zulässigkeit der Maßnahmen ist ausschließlich von dort zu prüfen und zu verantworten.

Frage 4:
Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um den Lärmschutz für den Bereich Hasselrade zu verbessern?
Welche Maßnahmen sind geplant?

Antwort:
Die Verwaltung verfolgt mit Nachdruck das Ziel, gemeinsam mit dem zuständigen Aufgabenträger einen verbesserten Lärmschutz im Bereich Hasselrade zu erreichen.

Schon im Zuge des Ausbaus des Olof-Palme-Dammes (B 76) wurde im Bereich der Anschlussstelle Kiel-Mitte (A 215 / B 76) Schallschutz gegenüber der Siedlung Hasselrade in Form eines Lärmschutzwalles hergestellt. Ergänzend hierzu – allerdings ohne ausdrückliche Lärmschutzfunktion – wurde seinerzeit entlang der A 215 auf der Nordseite zwischen der Siedlung Hasselrade und der Querung der Melsdorfer Straße ein Landschaftswall aufgeschüttet und profiliert, der allerdings nicht überall geschlossen ist. Die neue Decke sowie die neue Fahrbahnaufteilung der A 215 werden darüber hinaus die Verkehrs- und damit auch die Anliegersituation verbessern.

Über die Möglichkeiten weitergehender Maßnahmen ist zwischenzeitlich auf Veranlassung der Oberbürgermeisterin auf verschiedenen Ebenen – zuletzt durch den Bürgermeister – mit den zuständigen Landesstellen gesprochen worden.

Untersuchungen der Landesdienststellen zeigen, dass unter dem Aspekt der theoretisch denkbaren, freiwilligen Lärmsanierung durch den Bund nur bei wenigen Gebäuden in der Hasselrade / Dieksweg eine Lärmschutzmöglichkeit gegeben sein könnte, der aber wegen der u. U. schon ausreichenden Lärmschutzwirkung der vorhandenen Fenster in den Gebäuden auch bei bestem Willen der Beteiligten keine Maßnahme nach sich ziehen würde. Aus Landessicht erscheint es zweckdienlicher, zur Überprüfung der Lärmschutzerfordernisse die nächsten turnusmäßigen Verkehrszählungen des Bundes (etwa 2010) abzuwarten, die möglicherweise effizientere, flächenhafte Maßnahmen erlauben könnten.

Zwischen Landesministerium und Bauverwaltung wurde zur Verbesserung der Situation vereinbart, die Lücken des Landschaftswalles (von Hasselrade bis Aubrook) auf der Nordseite der A 215 zwischen Melsdorfer Straße und B 76 soweit wie möglich durch einfache Maßnahmen von Land und Stadt zu schließen. Hierzu findet am 1. Oktober 2008 ein weiteres Gespräch zwischen den beteiligten Behörden statt. Vor der angestrebten kurzfristigen Umsetzung

sind die einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes festzulegen und deren Finanzierung zu sichern. Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung sind neben technischen Fragestellungen auch naturschutzrechtliche Belange zu prüfen. Nach Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes und entsprechen Beschlüssen der politischen Gremien kann die Ausführungsplanung erfolgen, danach die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Die Umsetzung der noch zu beschließenden Maßnahmen ist danach nicht vor Mitte 2009 zu erwarten.

Die Anordnung einer zusätzlichen Lärmschutzwand im Bereich zwischen den beiden Eisenbahnbrücken lassen nach Einschätzung der Fachleute keine wesentlichen positiven Auswirkungen erwarten. Hier besteht bereits ein ca. 4 m hoher Wall. Die Lärmbeeinflussung des Wohngebietes Hasselrade aus anderen Abschnitten wird als höher bewertet. Die Fachleute beider Verwaltungen bereiten die möglichen Maßnahmen zurzeit vor.

Weitergehende Wirkungen für den Bereich der Hasselrade dürfte allerdings der geplante Anschluss von Mühlendamm und Uhlenkrog an das übergeordnete Netz haben. Bei einer derartigen Maßnahme ist der notwendige Lärmschutz in jedem Fall zu berücksichtigen. Hier gelten dann auch die verschärften Lärmschutzwerte für eine „Lärmvorsorge“. Die Verwaltung bereitet aufbauend auf den Beschlüssen zum Verkehrsentwicklungsplan zurzeit die entsprechenden Planunterlagen zur Befassung durch die Selbstverwaltung vor.

Peter Todeskino