Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und modifizierte Pressemitteilung von Robin Wood dokumentiert.
Das Amtsgericht Cottbus hat gestern Nachmittag einen ROBIN WOOD-Aktivisten vom Vorwurf freigesprochen, er hätte gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Der Aktivist hatte sich im September 2007 in Lacoma bei Cottbus an einer mehrtägigen Baumbesetzung beteiligt, um dieses Naturschutzgebiet vor der Zerstörung durch die Braunkohlebagger des Energiekonzerns Vattenfall zu bewahren. Dafür hatte er einen Strafbefehl über 450 Euro erhalten (30 Tagessätze à 15 Euro).
Vom 17. bis zum 28. September 2007 hatten ROBIN WOOD-AktivistInnen zahlreiche Bäume in der Lacomaer Teichlandschaft besetzt. Auch der Angeklagte hatte einen Baum besetzt und hatte sich dort, als die brutale Räumung durch Polizei und die Vattenfall-Betriebsfeuerwehr begann, auf etwa sieben Meter Höhe mit einem Rohr festgemacht.
Die Staatsanwaltschaft wertete das Rohr als „Schutzwaffe“ und sah darin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Der Richter folgte nach Befragung mehrerer Polizeizeugen dieser Argumentation nicht, sondern vertrat die Ansicht, die Baumbesetzung sei keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen. Mit Blick auf eine mögliche Berufung der Staatsanwaltschaft stellte er in seiner mündlichen Urteilsbegründung zugleich klar, dass das Verhalten auch keinen Hausfriedensbruch und keine Nötigung darstelle.
„Es ist ein gutes Signal, wenn engagierte Umweltschützer für ihren politischen Protest nicht abgestraft werden. Aktionen wie die Baumbesetzung in Lacoma sind nötig, solange Vattenfall an seinem Vorhaben festhält, ganze Landstriche in der Lausitz für die extrem klimaschädliche Braunkohleverstromung platt zu machen“, sagt ROBIN WOOD-Energiereferent Dirk Seifert.