Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte gemeinsame Pressemitteilung von BUND, NABU, LNV und WWF dokumentiert.
Die Beteiligung von Interessenvertretern und Fachöffentlichkeit von Beginn der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie jetzt bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme wird von den Umweltorganisationen in Schleswig-Holstein als bundesweit beispielhaft betrachtet. Die vorliegenden umfangreichen Berichte sind aber nur ein erster Schritt in die grundsätzlich richtige Richtung. „Die Produktion endloser Seiten Papier allein bringt unsere Gewässer nicht in den von der EU geforderten guten ökologischen Zustand“, so die in der Arbeitsgemeinschaft Wasserrahmenrichtlinie zusammenarbeitenden Naturschutzorganisationen BUND, NABU, LNV und WWF. Taten müssen folgen.
Als defizitär bezeichnen die Naturschutzorganisationen vor allem die Pläne des Landes zur Verbesserung des Grundwasserschutzes. Es fehlten wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Nährstoffbelastungen, insbesondere für den Problemstoff Nr. 1, das Nitrat. Seit Jahren werden für die Hälfte aller Grundwasserkörper die gesetzlich geltenden Grenzwerte für Nährstoffe wie Nitrat überschritten. Die geplanten Maßnahmen seien reduziert auf eine freiwillige Beratung für Landwirte in „gefährdeten“ Gebieten. Ergänzend bietet das zuständige Ministerium einige wenige schwache, zudem ausschließlich freiwillige Agrarumweltmaßnahmen an. Dies wird keinesfalls ausreichen, um den von der EU geforderten guten Zustand in absehbarer Zeit für das gesamte Grundwasser umzusetzen. Der Eintrag zu hoher Nährstofffrachten vor allem aus der Landwirtschaft ist zudem verantwortlich für die Belastung der Übergangs- und Küstengewässer in Nord- und Ostsee.
Neben einer für alle Landwirte verbindlichen Beratung fordern die Naturschutzorganisationen daher vom Landwirtschafts- und Umweltministerium Agrarumweltmaßnahmen, die wirtschaftlich attraktiver sind als Grünlandumbruch, Intensivnutzung brachliegender Flächen und Maisanbau.
Auch in der Unterhaltung der Fließgewässer kommt es trotz einiger guter Ansätze immer wieder zu massiven Eingriffen, die gegen das Verschlechterungsverbot der EG-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen und viele Gewässer in ihrer Entwicklung weit zurückwerfen. Häufig unnötige und unsachgemäße Eingriffe zerstören die Gewässerstruktur und die Lebensbedingungen der typischerweise in den Gewässern vorkommenden Arten. Sie können zudem die Verbesserungsmaßnahmen zunichte machen, die an anderen Abschnitten mit großer finanzieller Unterstützung seitens des Landes durchgeführt werden.
Die Naturschutzorganisationen appellieren daher nicht zuletzt auch an die Landwirtschaft und die Wasser- und Bodenverbände, ihre Verantwortung für den Schutz und die Entwicklung der Gewässer hin zum guten ökologischen Zustand konstruktiv wahrzunehmen.