Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. dokumentiert.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) bewertet das gestern bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Klagerecht von Anwohnern an Atomtransportstrecken als „Stärkung von Anliegen der Atomkraftgegner“.
Nachdem jahrelang Verwaltungsgerichte Klagen gegen atomrechtliche Beförderungsgenehmigungen von Anwohnern an der Strecke nach Gorleben abgeschmettert hatten, erteilte die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG nun eine deutliche Rüge und stellte die Bedeutung der Grundrechte klar. Es gab in seinem Beschluss zweier Verfassungsbeschwerdeführern Recht, deren Klagebefugnis seit 2003 von Verwaltungsgerichten abgewiesen wurde. Trotz Freude über das Urteil hält die BI fest, dass damit „seit Jahren mit einem gigantischem Polizeiapparat auf fragwürdiger Rechtsgrundlage Atommülltransporte nach Gorleben verfrachtet wurden“.
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