Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des BUND dokumentiert.
Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Novelle des Atomgesetzes, der Kosten für Betrieb und Schließung des Atommülllagers Asse II in Niedersachen der Allgemeinheit aufbürdet, als „Alarmfall für den Steuerzahlerbund“ bezeichnet. Es sei davon auszugehen, dass ein Großteil der dort gelagerten Abfälle aus Atomkraftwerken stamme. Die Kosten für deren Lagerung seien selbstverständlich von deren Betreibern zu zahlen. Die Sicherung des Atommülls würde nach Schätzungen rund zwei Milliarden Euro kosten.
„Der Fall Asse zeigt nicht nur, wie gefährlich die Lagerung von Atommüll ist, sondern dass für die Risiken der Atomenergie im Zweifel der Steuerzahler aufkommen soll. Der Staat darf die Energiekonzerne jedoch nicht aus der Haftung für den von ihnen verursachten Atommüll entlassen“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Es müsse zunächst Klarheit darüber geschaffen werden, woher das radioaktive Inventar in der Asse stamme. Jahrzehntelang hätten die Atomkraftwerksbetreiber von der billigen Entsorgungsmöglichkeit in der Asse profitiert, ohne dafür Verantwortung zu übernehmen. Das dürfe nicht im Nachhinein legalisiert werden.
Der Umweltverband befürworte zwar, dass Asse II mit der Novelle in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) übergehe und die Schließung der maroden Atommüllkippe entsprechend dem Atomgesetz über einen Planfeststellungsbeschluss erfolgen werde. Der Schließung der Asse müsse jedoch zwingend ein wissenschaftlich seriöser und umfassender Vergleich aller dafür möglichen Optionen vorangehen. „In die Untersuchung der Möglichkeiten, wie nun zu verfahren ist, muss deshalb die Option einer vollständigen Rückholung des Strahlenabfalls einbezogen werden“, sagte Weiger.