Nachfolgend wird ein Antrag zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates Gaarden am 11.02.2009 in der Räucherei, Preetzter Str. 35, 19.30 Uhr, dokumentiert.
DIE LINKE. im Ortsbeirat Gaarden
Savas Sari
Markus Sobotta
Sven-Olaf Stolze
Kiel, den 30.01.2009
Antrag für die nächste Ortsbeiratssitzung
Umgestaltung des Parks Zum Brook
Der Ortsbeirat Gaarden möge beschließen:
Der Ortsbeirat Gaarden begrüßt die geplante Aufwertung des Parks Zum Brook.
Die städtischen Gremien werden gebeten, nachfolgend dokumentierte AnwohnerInnen-Initiative zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen.
Der Ortsbeirat unterstützt die Hauptforderungen:
Natur- und Umweltschutz
Erhalt des alten Baumbestandes im Park
Erhalt der naturnahen Elemente des Parks (Bachlauf z.B.)
Schutz des Vogelbestandes des Parks
Erhalt und Verbesserung der Wegeführung unter Schonung der Bäume
Kinder- und Jugendförderung
Lärmschutzmaßnahmen für den Kinderspielplatz oder Verlegung
Verbesserung der Spiel- und Nutzungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
Beteiligung der Kinder der Umgebung sowie von Schulen, Kindergarten und
Kirche…
Erzieherische Betreuung des Parks
Einbeziehung der Besitzer / Bewohner der Nachbargrundstücke in den Beteiligungsprozess
Gezeichnet:
Savas Sari
Markus Sobotta
Sven-Olaf Stolze
Textdokumentation der AnwohnerInnen-Initiative
Der Brook zeichnet sich durch verschiedene Merkmale aus: Bemerkenswert ist vor allem die relative Naturnähe des Parks und die intensive Nutzung durch Kinder und Jugendliche.
Zu letzterem tragen vor allem auch die beiden Schulen, die Kindertagesstätte und die Kirche bei. Hinzu kommt der hohe Kinderanteil in der Wohnumgebung sowie die vorhanden Spielmöglichkeiten hier und auf der Schwarzlandwiese.
Diese Tatsachen müssen zentrale Bedeutung haben bei allen Ansätzen zur Umgestaltung!
Deshalb schlagen wir folgendes vor:
Naturnähe
Der Brook hat im Biotopverbundsystem der Stadt Kiel eine außerordentliche Bedeutung.
Jede Planung hat dieser Rolle gerecht zu werden.
Einbezogen werden sollen in die Beteiligung die Kieler Umweltverbände, z.B. NaBu und BUND. Angefragt werden sollte auch geo – stepbystep.
Der Kleingartenverein Gaarden spielt ebenfalls eine Schlüsselrolle, weil der Bachlauf im Brook als Abfluss des Langsees an seinem Gelände entlang fließt.
Der Park besticht durch seinen älteren Baumbestand. In diesem findet sich eine Saatkrähen- und Dohlenkolonie. Zahlreiche Vogelarten nutzen den Park als Brutraum. Dieses ist zu erhalten und aufzuwerten durch sehr gezielte Baumpflege und Lagerung anfallenden Schnittgutes in den Anlagen (Totholzhecken = Benjeshecken z.B.). Ein solches Vorgehen trüge auch zu Kosteneinsparungen und zur Verbesserung der Umweltbilanz der Bewirtschaftung des Parks bei.
Deswegen ist die Entwicklung eines an Umwelt- und Naturfreundlichkeit orientierten Pflegekonzeptes von zentraler Bedeutung. Dieses muss dauerhaft (!) die Kinder und Jugendlichen der Wohnumgebung und der benachbarten Einrichtungen einbeziehen.
Baumpflegerische Maßnahmen sollen ausschließlich der Verkehrssicherung oder der Baumerhaltung dienen. Im Extensiv-Bereichen (Ruhezonen) sollen auch umgestürzte Bäume belassen werden und sind so zu sichern, dass von ihnen keine Unfallgefahr ausgeht. Ziel der Baumpflege soll es nicht sein, jeden kranken Ast zu entfernen. Bäume mit Höhlungen müssen wegen der Bedeutung für Vögel besonders beachtet werden.
In den Bachlauf soll nur so eingegriffen werden, dass natürliche Entwicklungsprozesse gestützt oder unvermeidbare Sicherungsbauweisen (evtl. z.B. für die Villa) durchgeführt werden, die landschaftsangepasst sind.
Durch Zusammenarbeit mit dem Kleingartenverein und Aufklärungsarbeit für Vogelfütterer soll der Nährstoffeintrag in das Gewässer vermindert werden.
Insgesamt muss eine Bürgerbeteiligung auch die Nachbargrundstücke einbeziehen. An erstere Stelle zu nennen ist hier die Schwarzlandwiese. Zu prüfen ist, inwieweit durch eine Bewirtschaftungsänderung wie etwa Baggerarbeiten zur Schaffung wechselfeuchter Bereiche, die Qualität des Bachwassers gestärkt werden kann. Weiterhin muss besondere Berücksichtigung das Gelände der Villa und die Schulgrundstücke finden. Beispielsweise sollte der Erhalt alter Bäume auf den genannten und weiteren Nachbargrundstücken (Kirche, Wohnbebauung, städt. Verkehrsraum) angestrebt werden und gefördert werden z.B. durch Entsiegelungsmaßnahmen.
Wegebau soll sich grundsätzlich an den vorhandenen Wegen und Schleichwegen orientieren. Diese Wege sind zu stärken. Änderungen der Wegeführung sind ausführlich zu begründen und dabei Wechselwirkungen zu Wegnetzen außerhalb des Parks zu berücksichtigen. Wegen des hohen Bestandes an Rotbuchen, die besonders anfällig für Arbeiten und Anschüttungen im Wurzelbereich sind, ist größte Vorsicht bei allen Erdarbeiten geboten. Im wesentlichen ist auf diese zu verzichten oder sie sind baumfreundlicher Weise durchzuführen.
Pflanzungen sollten sich an den natürlich vorkommenden Pflanzengesellschaften orientieren, z.B. Waldrand-Gesellschaften. Zur Aufwertung des Geländes sollten an verschiedenen Standorten Staudenpflanzungen z.B. mit Waldmeister, Aronstab und anderen standorttypischen Pflanzen vorgenommen werden.
Müll muß in größerer Häufigkeit als bisher im Park gesammelt werden. Solange keine krähensicheren Abfallkörbe aufgestellt sind, sollte auch die Leerung der vorhandenen Müllbehälter häufiger als bisher erfolgen. Es sollten zusätzliche Hundetüten-Spender aufgestellt werden.
Kinder- und Jugendbeteiligung
Wir fordern die Einhaltung der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung!
Sie regelt in § 47 f:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.
(2)Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.
Die vom Büro Soziale Stadt angekündigte Beteiligung einer Schule halten wir für unzureichend. Insbesondere die benachbarten anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Kinder der AnwohnerInnen sind in den Prozess einzubeziehen.
Wir wünschen einen prozesshaften Charakter der Umgestaltung, der immer wieder die Kinder und Jugendlichen, die z.B. die Kindertagesstätte besuchen, neu mit einbezieht.
Pädagogisch betreute Gruppenarbeit und freie Arbeit (durch von der Stadt festangestellt pädagogische Fachkräfte) soll hierfür einen Handlungsrahmen geben.
Ergänzt werden soll dies durch einer Dauerbaustellen-Konzeption (Bewegungsbaustelle, Aneignungsbaustelle). Ziel dieser Baustellenkonzeption ist die Aneignung dieses öffentlichen Raumes durch Kinder, das Übernehmen von Verantwortung für Mensch und Natur. Durchzuführen ist sie von Vereinen und/oder Firmen unter Mitwirkung städtischer Gremien.
Pädagogische Betreuung
Zur Betreuung und Weiterentwicklung des Geländes sollen von der Stadt Kiel mindestens 3 Vollzeitstellen mit pädagogischem Fachpersonal geschaffen werden, die die dauerhafte Entwicklung der Baustelle gewährleisten. Gleichzeitig sind Geldmittel für die Ausführung von Facharbeiten durch Fachunternehmen / Grünflächenamt sowie in den ersten Jahren zusätzliche Mittel für grundsätzliche Sanierungs- bzw. Umgestaltungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Der gesamte Park ist unter den Gesichtspunkten von Umwelt-, Natur- und Artenschutz didaktisch aufzuarbeiten. Hierbei sind gemeinsame Aktivitäten mit Umweltvereinen, Schulen etc. anzustreben. Infrage kommen z.B. Beschilderungen, Faltblätter und Broschüren.
Alle Umgestaltungsmaßnahmen sind dahingehend zu prüfen, ob sie mit Kindern und/oder Jugendlichen durchgeführt werden können. Denkbar ist z.B. eine Lehm-Dauerbaustelle, ähnlich wie sie kurzzeitig im Werftpark existierte und auch jährlich im Rahmen der Kieler woche auf dem Westufer angeboten wird.
Zu prüfen ist inwieweit Einzäunungen helfen können, die Bespielbarkeit der Flächen zu erhöhen. Zur Zeit sind fast alle potentiellen Spielflächen durch Hundekot nicht nutzbar.