Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des NABU und BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.
BUND und NABU siegen vor Gericht
Nach vier Niederlagen der Stadt Hamburg vor Schleswiger Verwaltungsrichtern lehnte nun das Bundesverwaltungsgericht BVerwG in Leipzig auch die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Hamburg im Klageverfahren „Ausgleich Mühlenberger Loch“ ab. NABU und BUND Schleswig-Holstein hatten sich dagegen gewehrt, dass für die Zuschüttung des Mühlenberger Loches für ein Bauvorhaben der Firma EADS ein Eingriff in das Naturschutzgebiet Haseldorfer Marsch in Schleswig-Holstein erfolgen sollte. Mit dem jetzt vorliegenden endgültigen Beschluss können NABU und BUND Schleswig-Holstein einen klaren Sieg für den Naturschutz verbuchen.
Die Leipziger Richter formulierten dabei in einem Leitsatz, dass „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für anderweitig zugelassene Eingriffe in Natur und Landschaft ihrerseits selbst Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen können,“ wodurch die Maßnahmen in Haseldorf einen weiteren Ausgleich an einem anderen Ort begründet hätten.
BUND und NABU Schleswig-Holstein werten diesen Sieg nach einem zu langen Weg durch sämtliche Instanzen letztlich als einen großen Erfolg: „Das absurde Ergebnis dieses Ausgleichs wäre sonst gewesen, dass es statt zweier hochwertiger Schutzgebiete mit unterschiedlicher Funktion nur noch ein einziges Schutzgebiet mit einer anderen Funktion gegeben hätte“, so BUND Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten. “Aus zwei mach eins kann kein Ausgleich sein.“
NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz: „Der Naturschutz geht erneut gestärkt aus dem Verfahren hervor: Das Urteil bestätigt die Auffassung der Naturschutzverbände, dass die wertvollen EU-Schutzgebiete an der Elbe nicht ohne weiteres als Kompensationsflächen für Eingriffe taugen. Hamburg muss endlich den weiterhin fehlenden Ausgleich für die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs an einem anderen Ort realisieren, will die Stadt nicht gegen EU-Recht verstoßen.“
Die Naturschutzverbände hatten bereits frühzeitig im Genehmigungsverfahren auf die bestehenden rechtlichen und faktischen Probleme hingewiesen. Auch für die laufenden Verfahren an der Elbe hat das Urteil Konsequenzen: „Der Hamburger Senat hat sich in den letzten acht Jahren als erschreckend beratungsresistent gezeigt und einen unsinnig langen Instanzenweg durchgeklagt – zu Lasten der Natur und letztlich auch der Steuerzahler. Wir sind gespannt, wie die EU-Kommission die Nachricht aufnimmt, dass weiterhin rund 50% des Kompensationsbedarfes auch nach acht Jahren nicht umgesetzt wurden“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.