Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte gemeinsame Pressemitteilung von BUND, IGU, NABU und LNV und dokumentiert.
NABU, BUND, IGU und LNV geben außergerichtlicher Einigung eine Chance
Neumünster, Kiel, Kappeln – NABU, BUND, LNV und IGU haben vor kurzem Normenkontrollklage eingelegt, um die Bebauung der für den Naturschutz wichtigen Nordhalbinsel am Ausgang der Schlei im Rahmen des „Port Olpenitz“-Projektes zu verhindern. Nun will die Klägergemeinschaft vor einer für den 3. März 2009 anberaumten Gerichtsverhandlung im Gespräch prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Voraussetzung: Der Investor verzichtet auf die Bebauung sensibler Bereiche an der Grenze zum Naturschutzgebiet.
Die Klägergemeinschaft begrüßt, dass Jaska Harm gegenüber dpa am 10. Februar 2009 erklärte: „Wir haben das gleiche Ziel: Das Noor soll nicht bebaut werden. Die menschenleere Natur liegt auch in unserem Interesse“. Offenbar ist die Port Olpenitz GmbH aufgrund des Drucks der Klage nun bereit, den Naturschutzverbänden bei ihrer wichtigsten Forderung – keine Bebauung der Halbinsel und des Norddammes – entgegen zu kommen. Beide Vorhaben grenzen direkt an das gesetzlich geschützte Noor.
NABU, LNV, BUND und IGU hoffen, dass sich die Einsicht in die naturschutzfachlichen Notwendigkeiten auch beim Vorhabenträger in dem für den 25. Februar 2009 datierten gemeinsamen Vorgespräch zur Mediation durchsetzt. Die Naturschutzverbände machen den Einstieg in Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung von substanziellen Zugeständnissen des Vorhabenträgers abhängig. Seit 2005 haben IGU, NABU, LNV und BUND die Stadt Kappeln und den Investor immer wieder auf die naturschutzfachliche Brisanz der Planung hingewiesen. Ohne ein deutliches Entgegenkommen sehen sie sich gezwungen, zur Wahrung der Belange der Natur den Rechtsweg weiter zu beschreiten.