Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.
Die Vielfalt unserer Lebensräume, die Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten ist bedroht. Das soll sich durch das internationale Übereinkommen zur biologischen Vielfalt (CBD), dem auch Deutschland vor über 15 Jahren beigetreten ist, ändern.
Die Landesregierung jedoch präsentiert uns mit ihrem Bericht zur „Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie“ lediglich eine bunte Auflistung aus bestehenden rechtlichen Regelungen und Einzelmaßnahmen, die sich größtenteils bereits in der Vergangenheit als nicht hinreichend für eine Kehrtwende erwiesen haben. In vielen Punkten bleibt die Landesregierung mit ihren Absichten vage und unverbindlich. Bedauerlicherweise fehlt eine Einschätzung, in welchem Ausmaß die aufgeführten Maßnahmen und Instrumente geeignet sind, das erklärte Ziel, die biologische Vielfalt auf dem jetzigen Stand zu erhalten oder den aktuellen negativen Trend umzukehren. Dies obwohl offizielle Daten zum Artenschwund gerade für Schleswig-Holstein insgesamt als noch besorgniserregender bewertet werden als bundesweit.
Weder der anhaltende Flächenverbrauch, die zunehmende Landschaftszerschneidung noch die Auswirkungen neuer Kohlekraftwerke oder Biogasanlagen werden erörtert. Die Folgen des Klimawandels und die Problematik eingeschleppter Tier- und Pflanzenarten, die zusätzliche Belastungen für die Ökosysteme darstellen können, fallen gänzlich unter den Tisch. „Eine Strategie zum Erhalt unserer bedrohten Tier- und Pflanzenwelt muss sämtliche Politikbereiche durchdringen“, fordert Sybille Macht-Baumgarten, die Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein. „Die vorgelegte Strategie ist zum Scheitern verurteilt, denn Sektoren wie Verkehr, Tourismus, Raumplanung, Energie und Klimaschutz werden komplett ausgeblendet“, so Macht-Baumgarten. Die Landesregierung beschränkt sich bei dem umzusetzenden EU-Recht im Wesentlichen auf wenige ausgesuchte Politikbereiche, die allein dem Umweltministerium obliegen.
Aber selbst dort, wo der Umwelt- und Landwirtschaftsminister originär zuständig ist, fallen Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt eher dürftig aus. „Wenige Inseln des Vertragsnaturschutzes in mitten einer überwiegend biologisch verarmten landwirtschaftlichen Intensivnutzung – dies auf 70 Prozent der Landesfläche – reichen nicht aus, um den massiven Artenschwund in Schleswig-Holstein zu bremsen“ so Dr. Ina Walenda, Agrarexpertin beim BUND. In keinem anderen Bereich ist der Rückgang der Artenvielfalt und der Vielfalt der Lebensräume so deutlich wie in der Landwirtschaft. Der BUND fordert, dass mindestens fünf Prozent der landwirtschaftlichen Betriebsflächen für sogenannte strukturbildende Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze, Baumreihen, Knicks und Kleingewässer zur Verfügung gestellt werden. Der Anbau von Ackerkulturen muß wieder abwechslungsreicher gestaltet, Grünland extensiver genutzt, der Pestizid- und Düngereinsatz deutlich begrenzt werden. Gerade das vorhandene Übermaß an Nährstoffen reduziert die Artenvielfalt.
Zur Rettung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt führt an einer flächendeckenden „Ökologisierung“ der Landwirtschaft und an einer Rückkehr zu eher kleinteiligen Strukturen kein Weg vorbei. „Die Zeit ist reif für eine Neu-Definition der guten landwirtschaftlichen Praxis,“ so Walenda. Nur eine Rückkehr zu einer angepaßten landwirtschaftlichen Nutzung ist geeignet, Fortschritte gegen den Verlust an biologischer Vielfalt zu erreichen. Andernfalls werden die dargelegten Instrumente zur Förderung der Biodiversität in ihren Auswirkungen verpuffen.
Aus Sicht des BUND Schleswig-Holstein ist das Land gefordert, erhebliche zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um seinen Verpflichtungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein nachzukommen.