Forst Hessen: Zweiter Warnstreik

Nachfolgend wird ein geringfügig veränderter und gekürzter Aufruf der IG Bau dokumentiert.

Unsere Arbeit ist mehr wert: Wir wollen 8 Prozent!

Trotz 4.000 Streikender am 12. Februar 2009:
Kein Arbeitgeberangebot – Land verzögert Verhandlungen

Obwohl 4.000 Landesbeschäftigte am 12. Februar ganztägig ihre Arbeit niederlegten, gibt es noch immer kein Arbeitgeberangebot. Das Land setzt offensichtlich auf Verzögerungstaktik. Geht es nach dem Willen von Innenminister Bouffier, dann wird es erst nach der 4. Verhandlungsrunde auf der Bundesebene am 1. März 2009 einen weiteren Verhandlungstermin im Rahmen der Einkommensrunde geben. Die Absicht ist klar: Trotz allem Gerede von der „Schaffung einer eigenen Tariflandschaft Hessen“, soll erst das Tarifergebnis mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgewartet werden. Vorher wollen sie sich nicht bewegen. Wir sagen: Wer aus der TdL austritt, muss auch die Konsequenzen tragen.

Deshalb rufen wir alle
Waldarbeiterinnen, Waldarbeiter, Angestellte und Auszubildende am
Donnerstag, dem 26. Februar 2009, von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende
zum 2. Warnstreik auf.
Beamtinnen und Beamte solidarisiert Euch,
es geht auch um Eure Besoldung!

Wir sagen NEIN zur Verschleppungstaktik und fordern das Land auf, ein Angebot vorzulegen und die Verhandlungen zeitnah fortzusetzen. Wir müssen jetzt „Druck“ machen und damit den Arbeitgeber zurück an den Verhandlungstisch bringen.

Wir fordern:
8 Prozent höhere Einkommen, mindestens 200 Euro,
120 Euro mehr für die Auszubildenden,
bei einer Laufzeit von 12 Monaten,
zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger,
Dynamisierung der Forstzulage.
Weiter Infos unter: www.igbau.de und www.igbau-forst-natur-hessen.de

Denkt daran: „Streiken ist ein Grundrecht!“

Tarifpersonal, das streikt, nimmt ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht in Anspruch, tarifvertraglichen Forderungen zur Durchsetzung zu verhelfen. Mit der Niederlegung der Arbeit wird Druck auf den Arbeitgeber ausgeübt, um am Verhandlungstisch Bewegung zu erzeugen. Das Ziel des Streiks ist der Abschluss eines Tarifvertrags.
Der Gesetzgeber knüpft an den Streik Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ruft die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zum Streik auf, sind die rechtmäßigen Voraussetzungen erfüllt. Streikende müssen keine Sanktionen des Arbeitgebers befürchten. Wichtig ist jedoch, sich an die Anweisungen der IG BAU vor und während des Streiks zu halten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Durch die Streikteilnahme entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers, Dir für die Zeit des Streiks weiter Gehalt zu zahlen. Der Arbeitgeber darf Dir für die Zeit der Streikteilnahme keine Arbeitsanweisungen geben. Durch den Streik wird das Arbeitsverhältnis rechtlich nicht beendet. Alle arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten bestehen nach dem Warnstreik in vollem Umfang fort. Mitglieder der IG Bauen-Agrar-Umwelt erhalten für den Warnstreik nach § 11 Absätze 2 und 3 der Frankfurter Satzung Streikunterstützung.

Wichtig:
Den Beamtinnen und Beamten ist zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Zielen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Streikrecht abgesprochen. Eine Unterstützung der Aktionen kann nur im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten (zum Beispiel Urlaub) erfolgen.