Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte gemeinsame Erklärung von Klägergemeinschaft Port Olpenitz und Port Olpenitz GmbH dokumentiert.
Gemeinsame Basis für Gespräche fehlt
Die Klägergemeinschaft Port Olpenitz der Umweltorganisationen NABU, LNV, IGU und BUND sowie die Port Olpenitz GmbH teilen mit, dass beim Vorgespräch zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Neumünster keine gemeinsame Basis für die Aufnahme von Mediationsgesprächen gefunden werden konnte.
„Leider ist die Klägergemeinschaft nicht auf unser Angebot eingegangen, sondern beharrt auf ihrem Standpunkt, dass der komplette Nordhaken und die gesamte Schleibebauung nicht bebaut werden soll“, so Jaska H. Harm, Geschäftsführer der Port Olpenitz GmbH. „LNV, BUND, NABU und IGU haben – fußend auch auf ein Fachgutachten des LANU – bereits frühzeitig im Verfahren darauf hingewiesen, dass der Nordhaken für den Naturschutz von zentraler Bedeutung ist. Warum Stadt Kappeln, aber auch Umweltministerium und Landesplanung den Naturschutzanliegen keinen Wert beigemessen haben und nicht auf eine frühzeitige Änderung der Planung drängten, bleibt unverständlich,“ so Ingo Ludwichowski, Vertreter der Klägergemeinschaft.
Von den Beteiligten wurde einvernehmlich festgelegt, wegen des anhängigen gerichtlichen Verfahrens und zur Wahrung der Interessen der Port Olpenitz GmbH wie der Klägergemeinschaft über Verlauf und Inhalt des Sondierungsgesprächs gegenüber der Öffentlichkeit Stillschweigen zu bewahren.
Jasca Harm
Port Olpenitz GmbH
Ingo Ludwichowski
Klägergemeinschaft (NABU, BUND, LNV, IGU)