Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes dokumentiert.
Nach aktuellen Meldungen hat sich die Große Koalition auf die Einführung des „Tierschutz-TÜV“ geeinigt. Durch die Änderung des Tierschutzgesetzes wird nun der Weg für ein neues bundesweit einheitliches Prüf- und Zulassungssystem für Tierhaltungssysteme frei. Ab 2012 sollen nur noch geprüfte Haltungssysteme für Legehennen möglich sein. Die Allianz für Tiere, der neben dem Deutschen Tierschutzbund auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Schweisfurth-Stiftung und der Verbraucherzentrale Bundesverband angeschlossen sind, begrüßt die Entscheidung der Großen Koalition. Die SPD und CDU/CSU erfüllen damit auch eine der zentralen Tierschutz-Zusagen im Koalitionsvertrag, die auf den Druck der Allianz für Tiere zurückzuführen war. Das sei eine gute Grundlage, die Haltungsbedingungen der Tiere in der Landwirtschaft grundlegend und nachhaltig zu verbessern. Ziel soll sein, dass nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene Stalleinrichtungen für alle Nutztiere in Verkehr gebracht werden dürfen.
„Werden nur noch tiergerechte Haltungssysteme eingesetzt, können haltungsbedingte Tierschutzprobleme ursächlich verhindert werden“, erklären die Verbände gemeinsam. Von einem Tierschutz-TÜV profitierten auch die Landwirte, denn sie hätten dadurch die Gewissheit, geprüfte und tiergerechte Haltungssysteme zu erwerben. Diese bringen auch für den Verbraucher Produkte hervor, die einen Mehrwert für den Tierschutz garantieren. Vorteile hätten auch die Hersteller: Schon vor Markteinführung würden sie erfahren, ob die Stalleinrichtung tiergerecht ist oder nicht und könnten das System verbessern. So würden Fehlinvestitionen in tierschutzwidrige Haltungssysteme verhindert und Innovationen gefördert.
„Noch immer werden so genannte Nutztiere in Deutschland in Haltungssystemen gehalten, in denen sie ihre arteigenen Verhaltensweisen nicht ausleben können. In ihnen werden den Tieren Schmerzen und Leiden zugefügt, obwohl das Tierschutzgesetz dies verbietet“, stellt die Allianz für Tiere klar. Beispiele für diese Haltungen seien Milchkühe in Anbindehaltung, Schweine auf Spaltenböden und die Millionen von Legehennen und Enten, die in Käfigen bzw. auf Gitterrosten ein trauriges Dasein fristen müssten. Der Tierschutz-TÜV sei ein wesentliches Mittel, mit dem die Tierhaltung in Deutschland grundlegend verbessert werden könne. Die Allianz für Tiere begrüßt die Entscheidung der Großen Koalition und fordert eine zügige Umsetzung. Auch wenn im ersten Schritt nur die Legehennen davon profitieren werden, bleibe zu hoffen, dass der Tierschutz-TÜV auch bald auf andere Tierarten Anwendung finden würde. Die Vorgaben für ein bundesweit einheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme müssten nun durch eine Verordnung festgelegt werden. Vorraussetzung bleibe aber, dass Prüfung und Zulassung auf wissenschaftlichen, einheitlichen und objektiven Erkenntnissen basierten, so die Allianz.