Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU Hamburg dokumentiert.
Kritiker nicht erwünscht!
NABU kritisiert die Vorgehensweise von HPA und Wirtschaftsbehörde bei der Einladung zum Erörterungsverfahren und warnt vor Schäden an der Elbe
Am 19. März beginnt das Erörterungsverfahren zur Elbvertiefung. Der NABU Hamburg kritisiert die kurze Ankündigungsfrist zum Verfahren und bekräftigt seine Kritik, dass die Elbvertiefung massiv das Ökosystem der Tideelbe schädigt, ökonomisch unsinnig ist und zu einer verstärkten Unterhaltungsbaggerung führen wird. Der NABU Hamburg prüft rechtliche Schritte gegen die Elbvertiefung.
„Die Hamburg Port Authority und die Wirtschaftsbehörde kehren die Belange von Deichsicherheit und Ökologie bewusst unter den Tisch, weil sonst offensichtlich werden würde, dass die Planungen keinen Bestand haben“, kritisiert Rolf Bonkwald, Vorsitzender des NABU Hamburg. „Der Umgang mit den Kritikern lässt vermuten, dass die Behörden etwas zu vertuschen haben.“ Der NABU ist überzeugt, dass eine erneute Elbvertiefung die Deichsicherheit und das Ökosystem der Elbe mit vielen bedrohten Tier- und Pflanzenarten gefährden wird.
Der NABU wirft der Hamburg Port Authority (HPA) und der Wirtschaftsbehörde (BWA) vor, dass sie die Ankündigung bewusst hinausgezögert haben. Beide Behörden täten alles, um sich bei den Planungen zur Elbvertiefung die Einwender vom Hals zu halten. “Das hat es bisher noch nicht gegeben“, ärgert sich Bonkwald. „Normalerweise ist es ein ungeschriebenes Gesetz, Erörterungstermine außerhalb der Ferien und mit rechzeitiger Ankündigung stattfinden zu lassen.“ Die knappe Frist erschwere es den 6.500 Einwendern, ihre Belange vorzutragen und zu diskutieren. Im Vergleich zu früheren Verfahren haben die HPA und die BWA offensichtlich nun ihre Strategie gegenüber den kritischen Einwendern geändert und versuchen, diese über beschleunigte Verfahrensabläufe „mundtot“ zu machen. „Die Beteiligung von Anwohnern, Deich-, und Umweltverbänden verkommt so zur Farce“, kritisiert Bonkwald. „Mit einem demokratischen Verfahren hat das nichts mehr zu tun.“
Bei einem Erörterungstermin werden die im Planverfahren abgegebenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Der NABU ruft alle Einwender auf, zahlreich zum Erörterungstermin zu erscheinen. „Wir werden deutlich machen, dass ökologische Belange und Verstöße gegen europäische Naturschutzbestimmungen nicht einfach ignoriert werden können“, so Bonkwald. Der NABU prüft derzeit die Möglichkeiten einer Klage gegen die Elbvertiefung.