Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des WWF dokumentiert.
Umweltbewusster Kampf gegen den Winterspeck
Illegale Diätpillen: WWF warnt vor Hoodia-Präparaten aus dem Internet. Einfuhr ohne Genehmigung ist strafbar.
Frankfurt – Der Winter neigt sich langsam aber sicher dem Ende entgegen. Spätestens mit den ersten warmen Sonnenstrahlen beginnt für manch einen der lästige Kampf gegen den Winterspeck.
Innerhalb weniger Jahre hat es die Hoodia-Pflanze (Hoodia gordonii) geschafft, zum vermeintlichen Heilsbringer für Figurbewusste zu werden. Doch die Umweltstiftung WWF warnt ausdrücklich vor dem Kauf von Hoodia-Diätpillen. Vor allem im Internet boomt der Handel mit illegalen Präparaten.
„Wer den Winterspeck zum Frühlingsanfang wieder loswerden möchte, der sollte trotz aller Verlockungen auf Hoodia-Produkte aus dem Internet verzichten“, sagt Frank Barsch, Artenschutz-Referent beim WWF Deutschland. Das kaktusähnliche Gewächs aus dem Süden Afrikas hat eine Hunger stillende Wirkung, weshalb es seit Jahrhunderten von den Bewohnern der kargen Kalahari-Steppe, dem Volk der San, genutzt wird. Nachdem der Westen den Appetitzügler für sich entdeckt hat, wird der Hoodia-Bestand jedoch für die Herstellung von Diätmitteln geplündert. Die Hoodiapflanze ist eine geschützte Art und darf nicht ohne behördliche Genehmigung eingeführt werden. Außerdem sind in Deutschland Hoodia-Präparate grundsätzlich nicht als Medizin oder Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Obwohl alle Hoodia-Arten unter die Regulationen des Washingtoner Artenschutzabkommens fallen, werden nach WWF-Angaben noch immer zahllose Präparate aus illegal geernteten Beständen hergestellt. Hinzu kommt, dass es oftmals schwer ist, Herkunft und Qualität von pflanzlichen Mitteln in Online-Shops nachzuvollziehen. „Manche der angebotenen Präparate enthalten zu wenig oder gar keine Hoodia. Im besten Fall sind diese Mittel wirkungslos, im schlimmsten Fall, gesundheitsschädlich“, warnt Frank Barsch.
Verstöße gegen die bestehende Aus- bzw. Einfuhrgenehmigungspflicht können Bußgeld- und sogar Strafverfahren nach sich ziehen. Dies gilt selbstverständlich auch bei Einkäufen über das Internet, insbesondere wenn die Sendung aus einem Nicht-EU-Staat kommt. Hoodia ist mittlerweile wie viele der weltweit über 50.000 Heil- und Medizinalpflanzen bedroht. Betroffen sind vor allem die Arten, die nicht kommerziell angebaut werden oder werden können – und das sind etwa 80 Prozent. Die Speck-Weg-Pflanze Hoodia ist zwar seit kurzem in größeren Mengen aus Anbau erhältlich, doch besonders illegales Material stammt meist aus den bedrohten natürlichen Vorkommen.