Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des BUND dokumentiert.
EU-Kosmetikverordnung greift zu spät.
Berlin: Mit der vom EU-Parlament verabschiedeten neuen EU-Kosmetikverordnung werden ab 2012 erstmalig eine Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel sowie verpflichtende Sicherheitstests für manche Nanomaterialien eingeführt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertete dies als „Schritt in die richtige Richtung“. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2012 müsse jedoch ein Moratorium für den Einsatz von Nanomaterialien in Kosmetika gelten. Denn trotz Hinweisen auf Gesundheitsrisiken würden bereits jetzt schon Nanomaterialien unkontrolliert in Sonnenschutzmitteln, Cremes, Duschgels und Seifen eingesetzt.
Jurek Vengels, BUND-Experte für Nanotechnologie: „Die Wirkungsweise von Nanoteilchen ist nicht ausreichend erforscht. Bis die Verordnung in Kraft tritt, werden Verbraucherinnen und Verbraucher noch jahrelang als Testpersonen missbraucht. Damit Gesundheitsschäden nicht erst erkannt werden, wenn es zu spät ist, dürfen Nanoteilchen nicht verbrauchernah eingesetzt werden.“
Beispiele für Nano-Stoffe in Kosmetika sind Nano-Titandioxid und Nano-Zinkoxid, die häufig in Sonnenschutzmitteln eingesetzt werden. In Versuchen mit Zellkulturen verursachten sie Erbgut- und Zell-Schäden. In Seifen enthaltenes Nano-Silber erwies sich als hochgiftig für Wasserorganismen. Fullerene, die u. a. in Anti-Aging-Cremes enthalten sind, können die Plazenta-Schranke überwinden und von Föten aufgenommen werden.
Hier finden Sie den BUND-Hintergrund zu Nanopartikeln in Kosmetika.