Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung der AbL e.V. dokumentiert.
CMA-Abgaben müssen an Bauern zurückgezahlt werden. Bundesministerium in der Pflicht. AbL schreibt an den Bundesrechungshof
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf, dafür Sorge zu tragen, dass die verfassungsgemäß erhobenen Abgaben zum Absatzfonds (auch „CMA-Abgaben“ genannt) schnell und umfänglich an die Bauern zurückgezahlt werden. Die Liquidation der bisher maßgeblich von den Abgaben finanzierten Gesellschaften CMA GmbH und ZMP GmbH dürfe nicht mit den Geldern der Bauern finanziert werden, die auf verfassungswidriger Grundlage als Sonderabgaben erhoben worden seien, sagte AbL-Bundesgeschäftsführer Georg Janßen.
„Die Erhebung der Abgaben war laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts seit Juli 2002 verfassungswidrig und nichtig. Alles, was an Rücklagen aus diesen verfassungswidrig
erhobenen Abgaben beim Absatzfonds oder bei CMA und ZMP noch vorhanden ist, muss damit an diejenigen zurückgezahlt werden, die die Abgaben letztlich zu tragen hatten, und das sind die Bauern. Es handelt sich dabei um rund 550 Millionen Euro“, so Janßen. Es werfe kein gutes Licht auf das Verfahren, dass die Regierungsfraktionen im Deutschen
Bundestag in dieser Woche schon den zweiten Antrag der Opposition zurückgewiesen haben, dass das Bundesministerium im Bundestagsausschuss Bericht über den Stand der
Abwicklung von CMA, ZMP und Absatzfonds erstattet, kritisiert Janßen.
Der AbL-Geschäftsführer hat sich daher heute an den Bundesrechnungshof mit der Bitte gewandt, die Abwicklung der abgabenfinanzierten Organisationen unter der Aufsicht des
Bundesministeriums zu überprüfen. Janßen abschließend: „Das sind Bauerngelder. Es kann nicht angehen, dass andere sich hier gebaren, als seien es ihre eigenen Gelder. Das Geld muss zurück auf die Höfe.“