Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung der DUH e.V. dokumentiert.
CCS-Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt traditionellen Vorrang für Kohle fort und behindert den Ausbau Erneuerbarer Energien – Deutsche Umwelthilfe fordert Demonstrationsphase für Kohleabscheidung und –Lagerung – Gesetzentwurf setzt bedingungslos auf Technologie, deren Machbarkeit noch nicht geklärt ist – Unkalkulierbare Finanzrisiken werden auf Bundesländer abgewälzt, die Verantwortung für Langzeitspeicher übernehmen sollen – Überarbeitung gegenüber erstem Entwurf nicht ausreichend – EU-Vorgaben zur Kraftwerkgenehmigung werden ignoriert
Berlin: Auch der gestern verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid insbesondere aus Kohlekraftwerken dient dem Erhalt hergebrachter Strukturen in der Energiewirtschaft zu Lasten von Bundesländern und Steuerzahlern. Er unterläuft nach wie vor an entscheidender Stelle EU-Vorgaben und behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Trotz einiger Veränderungen im Detail gegenüber dem Gesetzentwurf von Ende Februar hält die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in einer aktuellen Stellungnahme an ihrer Kritik an dem Gesetzentwurf fest.
„Der Gesetzentwurf dokumentiert den Versuch der Großen Koalition, Deutschland als Kohleland durch die Klimakrise zu führen. Dieser Versuch muss scheitern, weil sich die Energiewende zwar behindern und verzögern, aber nicht mehr aufhalten lässt“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Während die EU die CCS-Technologie ausdrücklich als „Brückentechnologie“ hin zu einer wirklich nachhaltigen Energiewirtschaft erproben und im Erfolgsfall einführen wolle, diene der Bundesregierung CCS „als Möglichkeit, die Kohlepolitik der Nachkriegszeit bis weit in das 21. Jahrhundert hinein zu verlängern. Deutschland kann aber nicht beides sein: Klimaschutzvorreiter und Kohleland“, sagte Baake.
Ärgerlich sei insbesondere, dass den traditionellen Energiekonzernen mit dem Gesetzentwurf – sollte er geltendes Recht werden – die Möglichkeit geboten werde, ihre Claims abzustecken und damit andere fortschrittliche Nutzungen der entsprechenden geologischen Formationen, etwa die Geothermie oder die Einrichtung von Druckluftspeichern zumindest zu behindern. Maßgebliche, heute nicht absehbare Kostenrisiken durch CSS sollen die Betreiber auf die Länder übertragen können. Besonders dreist sei, dass der Bundesumweltminister in seiner heutigen Pressemitteilung von einer Übertragung der „Verantwortung auf den Bund“ schreibt, während der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ausschließlich eine Übertragung auf die Länder vorsieht. Baake forderte die Regierungsfraktionen und die Bundesländer auf, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Angemessen sei ein CCS-Gesetz, das zunächst dazu dient, die neue Technologie in einer begrenzten Zahl von Demonstrationsprojekten zu entwickeln und zu erproben. Ein Präjudizierung für den großindustriellen Einsatz dürfe es nicht geben.
„Die Verantwortungsfreistellung der Betreiber von CO2-Speichern durch die Übertragung der – gegenwärtig in keiner Weise absehbaren -finanziellen Risiken auf die Bundesländer steht in klarem Widerspruch zum europarechtlich in Art. 174 des EG-Vertrages vorgegebenen Grundsatz des Verursacherprinzips“, sagte die Leiterin Europäische Umweltpolitik der DUH, Dr. Cornelia Ziehm. Das hat zutreffend auch der Bundesrat vor gut einem Jahr erkannt und die Kostenfreistellung von früheren Betreibern geschlossener Speicherstätten im Hinblick auf die Sanierung von Umweltschäden und für Gesundheitsbeeinträchtigungen ausdrücklich abgelehnt (BR-Drs. 104/08), so Ziehm weiter. Daran wolle man sich aber anscheinend heute ebenso wenig erinnern wie an einen Bericht von BMWi, BMU und BMBF für die Bundesregierung aus dem Jahre 2007, in welchem die drei Ministerien eine bundeshoheitliche Planung von Speicherstandorten in Deutschland auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes selbst für notwendig erachtet hatten. Bemerkenswert sei auch, dass in Deutschland nicht einmal ein „Capture Ready“ zur Pflicht werden soll, während die CCS-Richtlinie der EU die Genehmigungserteilung für neue Kohlekraftwerke an die Vorhaltung von Flächen für eine künftige Nachrüstung mit der CCS-Technologie knüpfe.