Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des BN dokumentiert.
Das Landratsamt Donau-Ries genehmigte im Sommer 2008 dem Fürsten Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg einen fast elf km langen Zaun mit dem Ziel, Schwarzwildschäden in den angrenzenden landwirtschaftlichen Fluren zu vermindern. Der Bund Naturschutz sieht bei diesem bayernweit einzigartigen Beispiel den verfassungsrechtlich garantierten freien Zugang zur Natur gestört. Außerdem wird durch die Zerschneidung der Landschaft der Austausch von wildlebenden Tierarten gestört. Die Richter des Verwaltungsgerichts Augsburg äußerten in der mündlichen Verhandlung am 15. April starke Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Baubescheides: „Es spricht viel dafür, dass die Baugenehmigung rechtswidrig ist“, so der vorsitzende Richter. Die Klage wurde allerdings in der Sache nicht behandelt, weil der Klägerin, der Stadt Oettingen, durch das Gericht keine direkte Betroffenheit zuerkannt wurde.
Der im Sommer 2008 amtierende Umweltstaatssekretär Marcel Huber hat gegenüber dem Landratsamt festgestellt, dass eine Genehmigung wegen der erheblichen Länge des Zaunes und der daher „nicht unerheblichen Auswirkungen“ nur dann als vertretbar angesehen werde, wenn der Zaun geeignet ist, die gewünschte Schadensreduktion zu erreichen. „Dies wäre u.E. nicht der Fall, wenn zu erwarten wäre, dass die Wildschäden nur verlagert und an anderer Stelle gleichermaßen oder sogar verstärkt auftreten würden“, so der Staatssekretär in seinem Schreiben.
Genau diese befürchtete Negativentwicklung ist nun eingetreten. An den Enden des Zaunes sind die Schäden durch Schwarzwild massiv gestiegenen. Lag die Schadenssumme an einem Ende vor dem Zaunbau noch bei 2000-3000€ pro Jahr, ist diese nach dem Zaunbau nun auf ca. 15.000€ angestiegen. Auch in den landwirtschaftlichen Fluren außerhalb des Zaunes sind die Schäden auf vielen Abschnitten nicht zurückgegangen, weil Schwarzwild nicht mehr in den Oettinger Forst einwechseln kann. Nach Beobachtungen ist zudem der Wildverbiss durch die Trennwirkung außerhalb des Zaunes angestiegen.
Die Schäden auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Fluren müssen nach Ansicht des Bundes Naturschutz durch weniger Winterfütterung und erhöhten Abschuss reduziert werden, wie dies die gängige Praxis in anderen Regionen Bayerns mit hohem Schwarzwildbestand ist. „Wir hoffen, dass die Aussagen des Gerichts zur zweifelhaften Rechtmäßigkeit des Baubescheides und die Schadenssituation nach dem Zaunbau das Landratsamt Donau Ries veranlassen, die Befristungserlaubnis zu überprüfen“, so Thomas Frey, Bund Naturschutz Regionalreferent für Schwaben.
Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie in unserer Pressemitteilung vom 21.1.2009.