Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU dokumentiert.
Europa-Parlament lockert EU-Hygieneverordnung
Straßburg/Berlin – Der Naturschutzbund NABU begrüßt die heute im Europäischen Parlament getroffene Entscheidung über die Flexibilisierung einer seit 2002 verschärften EU-Hygieneverordnung. Danach können die Mitgliedstaaten wieder selber regeln, wann und wo verendete Weidetiere in der Landschaft verbleiben dürfen. „Es besteht wieder Hoffnung für Europas Geier und andere Aasfresser, die jahrelang kaum noch Nahrung finden konnten“, kommentierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke die Nachricht aus Straßburg.
Geier sind dafür bekannt, dass sie Tierkadaver innerhalb kürzester Zeit hygienisch beseitigen. Im Zuge der BSE-Krise wurden jedoch in ihren südeuropäischen Brutgebieten offene Tierkadaver-Sammelstellen verboten und verendete Weidetiere mussten vollständig aufgesammelt werden. Die markanten Großvögel verloren einen großen Teil ihrer Nahrung. Auf ihrer Suche nach Futter hatten manche Tiere zuletzt Hunderte Kilometer zurückgelegt und waren teilweise entkräftet selbst bis nach Deutschland geflogen.
Der NABU und seine Partner im Verbund von BirdLife International haben seit Jahren auf eine Flexibilisierung dieser Vorschriften gedrängt. „Es geht um eine Lösung, die den Aas fressenden Vögeln Überlebenschancen lässt und trotzdem die notwendige Hygiene garantiert“, erläutert NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow das gemeinsame Ziel.
Mehr als die Hälfte der europäischen Geier lebt auf der Iberischen Halbinsel. Aber auch Greifvögel wie die in Deutschland heimischen Rotmilane, die zu Tausenden in Spanien überwintern, werden von der neuen Regelung profitieren können.