Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.
Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission auf, für den Umgang mit Nanotechnologie eine verbindliche rechtliche Grundlage zu schaffen und die Risiken der Technologie umfassend zu prüfen. Mehr Sicherheit müsse vor allem hinsichtlich derzeit neu auf den Markt gebrachter Produkten mit Nano-Partikeln geschaffen werden. Bis jetzt fehlen noch klare Regelungen für ein fundiertes Risikomanagement, kritisieren die Abgeordneten.
Berichterstatter Carl SCHLYTER (Grüne/EFA, Schweden) konstatiert, dass die Kommission es bisher versäumt habe, eine Darstellung über die möglichen Folgen und Auswirkungen von Nanotechnologie anzufertigen. Die Regeln seien derzeit so gestaltet, dass die betreffenden Produkte schnell auf den Markt gebracht werden könnten. Die Nanotechnologie bringe aber viele Risiken mit sich, die bis jetzt nicht begutachtet und bewertet worden seien.
Nano-Partikel hätten aufgrund ihrer geringen Größe eine große Bewegungsfreiheit und Reaktivität und könnten im menschlichen und tierischen Organismus Schaden anrichten. Bis jetzt existierten allerdings keine gesicherten Erkenntnisse über die Gefahren und es gebe ein großes Defizit an verfügbaren Daten. Das Parlament gibt zu bedenken, dass Forschungsinstitute schon „toxische Effekte“ von Nanomaterialien auf „Umweltorganismen“ festgestellt hätten.
Wissenslücken und fehlende Bewertungsmethoden
Das Problem ist weiterhin, dass es keine geeigneten Methoden gibt, die Auswirkungen von Nanomaterialien nachzuweisen. Die EU müsse deshalb viel mehr in die Forschung und die Entwicklung der Methoden zur Risikobewertung investieren, um gravierende „Wissenslücken“ zu schließen. Schon jetzt seien viele Produkte auf dem Markt, die Nano-Partikel enthalten, gibt der Bericht zu bedenken. Einerseits würden Unternehmen gerne mit dem Begriff „Nano“ werben, andererseits aber verweigerten sie sich konsequent einer Kennzeichnung. Es sollte in diesem Zusammenhang der Grundsatz gelten: „Keine Daten, kein Markt“, meinen die Abgeordneten. Sie fordern die Kommission deshalb eindringlich dazu auf, innerhalb der nächsten zwei Jahre ihre herausgegebenen „Regelungsaspekte bei Nanomaterialien“ zu überarbeiten. Die rechtlichen Grundlagen für Nanomaterialien sollten auf dem „Vorbeugeprinzip“ beruhen, sprich der Herstellerhaftung und des Verursacherprinzips.
Produkte kennzeichnen, die die Nano-Materialien enthalten
Die Parlamentarier wollen zudem Produkte kennzeichnen lassen. Es müsste auf den Produkten „deutlich angegeben“ werden, dass diese Nano-Partikel enthalten, beispielsweise auf der Liste der Inhaltsstoffe. Um Nano-Materialien zu registrieren und ihre Risiken aufzulisten, müsste die Chemikalienrichtlinie REACH erweitert und überarbeitet werden. Die Kommission ist zudem aufgefordert, bis 2011 eine entsprechende Bestandsaufnahme durchzuführen.
Ergänzung des Abfall- und Arbeitschutzrechtes
Auch das Abfall- und Arbeitsschutzrecht müsse hinsichtlich der neuen Materialien ergänzt werden. Arbeitnehmer müssten besser geschützt und auf der Seite der Arbeitsgeber eine „deutliche Festlegung der Haftpflicht“ für eventuelle Schäden ausgearbeitet werden. Die Industrie solle hingegen angehalten werden, eine „Sorgfältigkeitsverpflichtung“ einzugehen und ist aufgefordert, sich an den Verhaltenskodex für verantwortliche Forschung zu halten.
Es fehle zudem eine verbindliche europäische Regelung für Produkte, die Nanomaterialien enthalten. Das Parlament fordert von der Kommission eine verständliche und umfassende wissenschaftliche Definition zum Begriff der Nanotechnologie. Nötig sei auch eine ethische Richtlinie zum Thema Nanotechnologie – vor allem hinsichtlich der biomedizinischen Verwendungen. Es müssten zudem Forschungen zu dem Thema unterstützt und ein europäisches Netz zur Überwachung und ein Programm zur Grundlagenforschung ins Leben gerufen werden.
362 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 4 dagegen, 5 enthielten sich der Stimme.