Bearbeitete Quelle: NABU
NABU kündigt Strafanzeige an
Berlin/Tucheim – Mit Unverständnis und Bestürzung hat der NABU auf die Nachricht vom Abschuss eines frei lebenden Wolfes in Sachsen-Anhalt reagiert und Strafanzeige gegen den Schützen angekündigt. „Der Wolf ist Teil der heimischen Natur. Jedes Individuum steht unter strengem Naturschutz und ein unerlaubter Abschuss ist eine Straftat“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Das Umweltministerium Sachsen-Anhalt hat erst jüngst in einer positiven Gesprächsatmosphäre unter Beteiligung aller Interessengruppen den Managementplan Wolf erstellt. Auch die Landesjägerschaft Sachsen-Anhalt war an diesem Prozess beteiligt und hat sich damit zur Rückkehr und dem Schutz der Wölfe bekannt.
Trotz einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit des NABU und der Jägerschaften wurde auf einer Gesellschaftsjagd am Samstag (6.6.) bei Tucheim ein männlicher Wolf geschossen. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich bei dem Tier um den Rüden des bekannten Wolfspaares auf dem benachbarten Truppenübungsplatzes Altengrabow handelt. Wolfspaare versorgen zu dieser Jahreszeit Welpen im Alter von sechs bis acht Wochen.
„Die Betreuung des Nachwuchses wird von beiden Elternteilen übernommen. Der Tod des Vaters verschlechtert die Versorgungssituation des Nachwuchses dramatisch. Damit ist die Zukunft des ersten Wolfsrudels Deutschlands außerhalb von Sachsen stark bedroht“, sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.
Sowohl aus Naturschutz- wie auch aus Tierschutzgründen ist das Töten eines Elterntieres zu verurteilen. Der NABU sieht in diesem Vorfall einen Anlass, den Teilnehmerkreis zum Managementplan Wolf in Sachsen-Anhalt einzuberufen, damit eine transparente Aufklärung betrieben und über möglichen Konsequenzen beraten werden kann. Nach mehr als 140 Jahren gibt es in Deutschland wieder freilebende Wölfe. Derzeit leben die meisten Tiere in Sachsen mit fünf Familienverbänden. Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Wölfe liegt bei etwa 50 Tieren.