Quelle: NABU
Klimabilanz von Agrosprit überschätzt / Debatte neu ausrichten
Berlin – Der NABU hat den heutigen Beschluss des Bundestags begrüßt, die Biokraftstoffquote trotz der Widerstände des Bundesrats zu senken. „Die jetzt verabschiedete Gesetzeskorrektur bringt endlich ein wenig mehr Vernunft in die Debatte um die Biokraftstoffe“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Nach der anfänglichen Euphorie um den Agrosprit war in letzter Zeit zunehmend deutlich geworden, dass die Produktion von Palm- oder Sojaöl erhebliche ökologische und soziale Schäden verursachen könne. Auch die Klimabilanzen seien vielfach deutlich schlechter als erwartet. Dies gelte genauso für den Anbau von Raps in Monokulturen, der noch dazu eine sehr geringe Flächeneffizienz aufweise. Daher sei es aus Sicht des NABU überfällig, dass die Quote nun um einen Prozentpunkt abgesenkt und ab dem nächsten Jahr auf 6,25 Prozent eingefroren werde.
Der NABU appellierte an die Bundesregierung, die Biokraftstoffpolitik grundsätzlich neu zu bewerten. Biomasse könne im Strom- und Wärmemarkt bis zu dreimal effizienter und deutlich kostengünstiger eingesetzt werden als im Kraftstoffbereich. Daher sollte die Einsparung fossiler Kraftstoffe sowie die Reduktion von klimarelevanten Gasen im Verkehrsbereich vorrangig durch technologische Innovationen und sparsamere Motoren erreicht werden. Biokraftstoffe dürften nur dann genutzt werden, wenn sie mindestens 50 Prozent weniger Treibhausgase ausstießen als fossile Energieträger. Dabei müssten auch durch den Energiepflanzenanbau ausgelöste indirekte Landnutzungsänderungen berücksichtigt werden. Zugleich müssten ein naturverträglicher Anbau sowie eine hohe Flächeneffizienz sichergestellt sein. In Abhängigkeit von der jeweiligen Umweltbilanz könne dann eine steuerliche Vergünstigung gewährt werden.
NABU-Agrarexperte Florian Schöne: „Solange keine glaubwürdigen, umweltpolitisch sinnvollen Instrumente und Standards zur Erzeugung von Biokraftstoffen existieren, sollten die Biokraftstoffquoten auf dem jetzigen Stand eingefroren und die Ausbauziele einer Sozial- und Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.“