Quelle: Robin Wood
Kletteraktion gegen neuen Kohlekraftwerksblock in Mannheim war kein Hausfriedensbruch
Die vier ROBIN WOOD-AktivistInnen, die am 14. Oktober 2008 gegen den Bau eines neuen Kohlekraftwerksblocks in Mannheim protestiert hatten, müssen keine Geldstrafe zahlen. Das hat heute das Amtsgericht Mannheim entschieden.
Das Gericht hatte den Vieren nach der Aktion einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs geschickt, wonach drei von ihnen ohne mündliche Verhandlung je 450 Euro hätten zahlen müssen, der vierte sogar 900 Euro. Gegen diese strafrechtliche Verfolgung ihrer Klimaschutz-Aktion hatten sich die UmweltschützerInnen mit einem Einspruch gewehrt – und hatten damit heute Erfolg!
Mannheim: Freispruch für Robin Wood-Aktivisten weiterlesen