Quelle: NABU Schleswig-Holstein
Schluss mit der sinnlosen Verfolgung!
Der NABU fordert angesichts des sich andeutenden weiteren Bestandsrückgangs des Kormorans an den Binnengewässern Schleswig-Holsteins ein Ende der Kormoran-Verfolgung.
Zwar gelang es den Fischern seit dem In-Kraft-Treten der Verfolgungsrichtlinie im Jahr 2006 in der für den Abschuss von Kormoranen freigegebenen Zeit vom 1. August bis 31. März kaum einmal, diese in für den Bestand bedeutsamer Zahl zu töten. Durch Vergrämungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigt werden aber die wenigen noch verbliebenen Binnenland-Kolonien der Vögel, so dass dort ein Aussterben der Art als Brutvogel – abgesehen von nur noch wenigen Kolonien in Schutzgebieten – absehbar ist. Alte und neue Kolonien dürfen offiziell bis zum 31. März eines jeden Jahres nachhaltig gestört werden. So sind viele traditionelle Brutstandorte heute verwaist, denn Kormorane werden auch außerhalb der verordneten Zeiten aus den Kolonien illegal vertrieben.
In der Brutsaison 2009 zeichnet sich so ein weiterer Bestandsrückgang an den wenigen, noch verbliebenen Brutstandorten im Binnenland ab. Damit verschwindet aber zunehmend ein charakteristischer Bewohner der Binnengewässer aus seinem angestammten, natürlichen Lebensraum.
Wasservögel wie die Schellente werden durch die Vergrämungsaktionen aus ihren Rast- und Mausergebieten vertrieben.
Erheblich wirkt sich der Schieß- Lärm zudem auf andere Vogelarten aus. Im EU-Vogelschutzgebiet Großer Plöner See etwa sind nach Beobachtungen von Ornithologen in den vergangenen Jahren durch massiven Jagdlärm die international bedeutsamen Bestände dort rastender und mausernder Wasservögel in erheblichem Umfang zurückgegangen, wodurch massiv gegen das nach EU-Recht bestehende Verschlechterungsverbot verstoßen wird.
Auch Anwohner wie Touristen haben sich über die teils erhebliche Lärmbelästigung beschwert, die zudem dem Image Schleswig-Holsteins als Urlaubsland für naturbegeisterte Touristen schadet.
Kormoran-Verordnung rechtswidrig
Der NABU fordert das Landwirtschaftsministerium in Kiel erneut auf, die Kormoran- Verordnung zurückzuziehen. Im Anhörungsverfahren im Jahr 2005 war es dem Ministerium nicht gelungen, eine Schadwirkung für den Kormoran nachzuweisen. Stattdessen wurde diese in der Begründung der Verordnung entgegen eigener Erkenntnisse schlicht „unterstellt“. Umfangreiche Untersuchungen des Ministeriums hatten gezeigt, dass wirtschaftlich bedeutsame Fische nur einen sehr geringen Teil der Nahrung des Kormorans ausmachen. Der wissenschaftliche Dienst des Landtags ebenso wie ein vom NABU in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stellten übereinstimmend die Rechtswidrigkeit der Verordnung fest. Diese ist durch den NABU aber juristisch nicht beklagbar.
Statt weiter an der unsinnigen Verfolgung einer schutzbedürftigen Art festzuhalten und der eigenen Klientel im starren Beharren an längst widerlegten Vorurteilen zu folgen, sollte das MLUR lieber aktiv den NABU darin unterstützen, bei Fischern und Anglern offensiv um mehr Verständnis für einen charakteristischen, achtenswerten Bewohner unserer Gewässer zu werben.
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