Wie kam es 1977 zur Standortentscheidung für Gorleben? Warum wurde nach Abschluss der Tiefbohrungen 1983 trotz großer geologischer Bedenken der Beschluss gefasst, den Salzstock als Atommüllendlager auszubauen? Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) fordert gegenüber der Staatskanzlei in Hannover und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) seit Wochen Aufklärung, sprich Akteneinsicht.
Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den BND-Akten, das die Rechte der parlamentarischen Opposition stärkt, ist Wasser auf die Mühlen der Gorleben-Gegner. Die BI verweist auf die fast parallele Argumentation der Staatskanzlei Hannover und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU), der die Herausgabe wichtiger Akten an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Hinweis untersagt hatte, dass diese Akten den “Kernbereich der Eigenverantwortung der Regierung” beträfen und nicht der Kontrolle durch das Parlament unterlägen. Mit einer fast gleichlautenden Begründung hatte die Staatskanzlei in Hannover die Herausgabe der Gorleben-Akten gegenüber dem niedersächsischen Umweltausschuss verweigert. Das Regierungshandeln würde gefährdet, hieß es.
Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts bescheinigte nun der Regierung in seinem Beschluss, die Rechte des Ausschusses “unzulässig verkürzt” zu haben. Insbesondere die pauschale Berufung auf das “Staatswohl” und den “Kernbereich der Eigenverantwortung” genügten “in keinem Fall”, um Beschränkungen zu rechtfertigen.
“Vom BfS werden wir seit Wochen litaneienhaft hingehalten, unser Wunsch auf Akteneinsicht zu den Vorgängen innerhalb der Vorläuferbehörde des Bundesamtes, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, würde überprüft”, kritisiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Den “Geburtsfehler” Gorlebens müssten die Oppositionsparteien in Hannover aufklären. “Die Gründe für die falsche Weichenstellung 1983, trotz geologischer Bedenken, an Gorleben festzuhalten und den Ausbau zu beginnen, möchten wir selbst einsehen”, sagte Ehmke.
Quelle: BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.