Dresden: Schavans Runder Tisch zur Gentechnik in der vergangenen Woche hat – trotz der Mahnung der Umweltverbände – eine Erweiterung der Risikoforschung nicht behandelt. Diese Forderung wird angesichts einer jüngst veröffentlichten Studie des Umweltforschungszentrums Leipzig-Halle (UFZ) wieder aktuell. Die Wissenschaftler benennen, wo noch geforscht werden muß: Feldstudien mit Schmetterlingen und MON 810 fehlen trotz der anhaltenden Debatte völlig, bereits durchgeführte Messungen und Untersuchungen seien nur als „Momentaufnahmen“ zu verstehen und nicht geeignet, eine Populationsentwicklung abzubilden. Entsprechende Studien wiesen zudem methodische Mängel auf.
Pünktlich zur Zeit des Maispollenfluges wurde auf eine Anfrage der GRÜNEN LIGA eine im Auftrag des sächsischen Umweltministeriums vom UFZ durchgeführte Studie zur Beeinträchtigung von Schmetterlingen durch Gentechmais nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Ein Großteil der Schmetterlinge ist durch den Anbau des Gentechmaiskonstruktes MON810 gegenüber dem mit dem Pollenflug verbreiteten Gift „exponiert“ – das heißt dem Wirkstoff zumindest potentiell ausgesetzt. Insbesondere für sämtliche Arten, die im Anhang II der sogenannten FFH-Richtlinie enthalten sind, ist das prekär, da diese besonderen naturschutzfachlichen Wert haben. Diese Arten sind Gegenstand spezifischer Erhaltungsmaßnahmen, ihr Verschwinden hätte die Entwertung ganzer Schutzgebiete zur Folge.
Insbesondere steht wieder der Dunkle Wiesenknopfameisenbläuling – eine Schmetterlingsart, die schon in diesem Zusammenhang einschlägige Berühmtheit erlangte – im Rampenlicht. Vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bislang bestritten, von der GRÜNEN LIGA schon 2007 im Vorfeld eines Rechtsstreits um den Gentechmaisanbau an einem Schutzgebiet belegt und nun wiederholt bestätigt ist diese Art potentiell gefährdet.
Aufgrund der außerordentlich limitierten Datenlage sei, so das Umweltministerium, jedoch eine Quantifizierung des Risikos schwierig. Und aufgrund der Erlaßlage ist in Sachsen weiterhin die Untere Naturschutzbehörde damit betraut, abzuschätzen, ob durch den Gentechanbau Schäden für den Naturhaushalt zu befürchten sind. In der Vergangenheit waren diese regelmäßig durch die rechtliche Vertretung der Anbaubetriebe mit seitenweisen Unbedenklichkeitsstudien überhäuft worden, denen sie nichts oder wenig entgegenzusetzen hatten. Es ist ungewiß, ob die genannte Studie in dieser Frage Abhilfe verschafft.
Nach wie vor sind aufgrund der schwankenden Toxingehalte im Gentechmais, der unklaren Empfindlichkeit der Schmetterlingslarven und der unklaren Pollenmenge am Eintragsort keine eindeutigen Aussagen möglich. Nach Auffassung der GRÜNEN LIGA wären daher zumindest generelle Schutzabstände unter Berufung auf das Vorsorgeprinzip angezeigt.
Die UFZ-Studie im Internet: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/2559.htm
Quelle: Grüne Liga e.V.