Noch viel Aufklärungsbedarf zum Jahresvogel 2010
Berlin – Der NABU hat die Wahl des Kormorans zum Vogel des Jahres 2010 verteidigt und reagiert damit auf die teilweise sehr heftigen Reaktionen von Sportanglern und Fischern. „Die Reaktionen auf die Wahl des Kormorans zum Vogel des Jahres 2010 zeigen, dass noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten sein wird, um mit weit verbreiteten Vorurteilen gegenüber dieser Vogelart aufzuräumen“, so das Resümee von NABU-Präsident Olaf Tschimpke eine Woche nach der Bekanntgabe des Jahresvogels. Der NABU sei sicher, dass der Wahl des Kormorans zahlreiche sachliche Diskussionen über den Arten- und Gewässerschutz folgen werden. „Wir wollen erreichen, dass die richtigen naturschutzpolitischen Entscheidungen getroffen werden, um sowohl dem Kormoranen als auch betroffenen Teichwirten die Existenz zu sichern“, betonte Tschimpke.
Ärgerlich sei, wenn seitens der Sportangler und Fischerei mit falschen Zahlen argumentiert würde. „Der tägliche Nahrungsbedarf eines Kormorans wird gerne direkt mit erlittenen Ertragseinbußen für Berufsfischer gleichgesetzt – das ist Unfug. Kormorane fangen stets die Fische, die sie am leichtesten erbeuten können. Das sind auch viele fischereiwirtschaftlich uninteressante, also nicht marktfähige Weißfische wie Kaulbarsch oder Plötze, die in großer Zahl vor allem in nährstoffreichen Seen und Flüssen leben“, erläuterte NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow. Das hätten Nahrungsrestanalysen bei Kormoranen inzwischen mehrfach bewiesen. Wichtig sei daher, die Vögel an solchen Gewässern in Ruhe zu lassen. Stattdessen erlauben die „Kormoran-Verordnungen“ vieler Bundesländer eine großräumige Verfolgung der Vögel, was grundverkehrt sei. Gibt es ausreichend Ruhezonen für Kormorane, dann verringert sich auch der Druck auf Fischzuchtanlagen oder die Rückzugsräume seltener Fischarten.
Der NABU weist den Vorwurf zurück, tatsächlich erlittene Schäden von Teichwirten zu verharmlosen. Wenn Kormorane an Fischteichen in größerer Zahl fischen, schützen nur effiziente Abwehrmaßnahmen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber, dass bestandsregulierende Abschüsse nicht zu Verbesserungen der Situation an Teichwirtschaften geführt haben. Der NABU fordert deshalb Bund und Länder zur Unterstützung wirksamer, präventiver Abwehrmaßnahmen auf. So sollten extensive Teichwirtschaften eine landwirtschaftliche Grundförderung in Anerkennung ihrer Leistungen für das Gemeinwohl und den Naturschutz erhalten.
Quelle: NABU