Filmen und Fotografieren verboten!
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) soll das Filmen und Fotografieren von Demonstrationsteilnehmern am “Schwarzbau Gorleben” unverzüglich unterlassen und sicher stellen, dass bei den sonntäglichen demonstrativen Spaziergängen in Gorleben das Wachpersonal von dieser rechtswidrigen Praxis ablässt.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) verweist in einem Schreiben an den Präsidenten des BfS auf einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 21.08.09. Das Verwaltungsgericht Münster hat anlässlich der polizeilichen Videobeobachtung einer Demonstration im Juni 2008 schon die “bloße Aufnahme” eines Demogeschehens als rechtswidrigen Grundrechtseingriff bezeichnet. Das gelte auch, wenn die Polizei-Kamera die Bilder – ohne Speicherung – “nur” auf einen Monitor übertrage, erklärte die Richterin in der mündlichen Verhandlung.
“Das ist vergleichbar mit dem Vorgehen des Sicherheitspersonals in Gorleben,” argumentiert die BI: Am 1. November 2009 – demonstrierten erneut rund 60 Atomkraftgegnerinnen und -gegner gegen den Beschluss der schwarz-gelben Koalition, das Moratorium in Gorleben aufzuheben. Begleitet wurde der demonstrative Spaziergang, der ordnungsgemäß angemeldet war, von einer Einsatzhundertschaft aus Lüneburg.
Die Demonstration wurde permanent von dem Sicherheitspersonal auf der Endlagerbaustelle gefilmt und fotografiert. Den begleitenden Polizisten gegenüber hatten die Demonstrationsteilnehmer angezeigt, dass dieses Vorgehen gegen die Rechtssprechung verstößt. Er verwies an den Hausherrn der Baustelle.
“Wir fordern Sie auf, das Bildmaterial unverzüglich löschen zu lassen und zu veranlassen, dass Filmaufnahmen und Fotos unterbleiben. Ihre Anweisung an das Wachpersonal bitten wir Sie in schriftlicher Form und für uns überprüfbar zu geben. Wir behalten uns eine Klage vor,” heißt es abschließend im Brief der BI an die Adresse des Bundesamtes. Denn der näXte Spaziergang folgt am kommenden Sonntag.
Quelle: BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.