Gen-Raps-Klagen von Bioland und BUND: Ministerium darf Daten nicht länger zurückhalten

Bereits im September 2009 wurde auf Klagen des Anbauverbandes Bioland und der Umweltorganisation BUND das Landwirtschaftsministerium per Gerichtsurteil zur Bekanntgabe von Daten über kontaminierte Gen-Raps-Felder in Schleswig-Holstein verurteilt. Trotzdem verweigerte das zuständige Ministerium die Übermittlung dieser Daten und beantragte die Zulassung der Berufung. Und dies, obwohl von den Gerichten in Hannover und Braunschweig bereits rechtskräftige Urteile zur selben Rechtslage vorlagen.
Jetzt wies das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Zulassung der Berufung ab. Dem Landwirtschaftsministerium stehen damit keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung, um die Herausgabe der Daten über gentechnisch kontaminierte Ackerflächen noch länger zu verweigern.

„Bioland und BUND fordern die unverzügliche Übermittlung der Daten, die dann umgehend auf den Homepages von Bioland und BUND zu finden sein werden“, gab Sybille Macht-Baumgarten, die Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein heute in Kiel bekannt. „Das Spiel auf Zeit ist endgültig beendet. Landwirte, Imker, Gärtner und Naturschützer haben ein Recht darauf, zu erfahren, wo der nicht zugelassene Gen-Raps ausgebracht wurde.“

„Über den endgültigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sind wir sehr erleichtert“, sagt Carola Ketelhodt, von Bioland Schleswig-Holstein. „Diese Informationen hätten wir vom Ministerium allerdings schon viel eher benötigt, da sie für unsere Landwirte und Imker sehr wichtig ist.“

Hintergrund
Im Herbst 2007 wurden in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1500 Hektar Raps-Saatgut der Sorte Taurus der deutschen Saatgutveredelung AG ausgesät, das mit illegalem Gen-Raps verunreinigt war. In diesen Ländern wurden daraufhin die betroffenen Landwirte verpflichtet, den aufgelaufenen Raps wieder einzuarbeiten. Doch eine längere Anbaupause von Raps oder ein besonderes Controlling der Flächen, wie es sonst bei Gentech-Versuchsstandorten verpflichtend durchgeführt werden muss, wurden nicht zwingend vorgeschrieben. Bei der Aussaat des kontaminierten Saatgutes ist vermutlich nur ein Teil des Gen-Rapses aufgelaufen, so dass durch die nachfolgende Bodenbearbeitung ein Teil der keimfähigen Rapskörner immer noch im Boden als Samenbank verblieben ist und in den kommenden Jahren aufwachsen kann.
Gerade Gen-Raps ist eine besonders problematische Frucht, bei der eine Koexistenz mit Nicht- GVO Anbau praktisch unmöglich ist. Gentechnisch veränderter Raps kann im Boden über 10 Jahre keimfähig bleiben, sich mit natürlich vorkommenden Pflanzen wie Hederich kreuzen, und sich über benachbarte Rapsfelder durch Pollenflug und Insekten ausbreiten.

Bioland und BUND hatten bereits im Jahr 2007 bei dem zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes die Auskunft beantragt, auf welchen flurstücksgenauen Standorten das kontaminierte Saatgut mit dem bis heute nicht zugelassenen Gen-Raps angebaut worden ist.

Quelle: BUND S-H