Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe e.V. ergeben: Weiterhin keine flächendeckende und verbrauchergerechte Information über die Entsorgung von Bauschaumdosen im Handel – Nur wenige Baumarktketten informieren Kunden vorbildlich – OBI mit exzellenter Verbraucherinformation zur Rückgabe von PUR-Schaumdosen
Baumärkte klären die Verbraucher immer noch nicht flächendeckend über die Rückgabe von leeren Montageschaumdosen auf, dies haben Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) ergeben. Nur bei drei Viertel der besuchten Baumärkte werden die Kunden gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht über Entsorgungs- und Rückgabemöglichkeiten von gebrauchten PUR-Schaumdosen informiert – und das leider zumeist unverständlich oder auf schlecht lesbaren Schildern. Nach den Ergebnissen der DUH-Testbesuche in 100 Baumärkten werden die Kunden in fast jedem zweiten Geschäft mangelhaft oder unzureichend informiert. Oftmals sind die Hinweisschilder versteckt angebracht, unauffällig gestaltet, zu klein gedruckt oder nicht an allen Verkaufsstellen im Baumarkt angebracht.
Leere PUR-Schaumdosen enthalten umwelt- und gesundheitsschädliche Reststoffe und müssen daher als Sondermüll entsorgt werden. Laut Gesetz müssen Baumärkte ihre Kunden über die entsprechenden Rückgabemöglichkeiten informieren. „Die in den vermeintlich leeren Dosen enthaltenen Isocyanate können Allergien und Atembeschwerden hervorrufen. Deshalb ist eine konsequente und bundesweite Umsetzung der Informationspflichten über PUR-Schaum in allen Baumärkten zwingend erforderlich“, sagt Maria Elander, Leiterin des DUH Arbeitsbereiches Kreislaufwirtschaft.
Nur wenige Baumarktketten klären die Verbraucher flächendeckend und in ausgezeichneter Weise über Entsorgungsmöglichkeiten von Montageschaumdosen auf. Nach DUH-Recherchen weisen OBI Baumärkte die Kunden besonders anschaulich und leicht verständlich auf die Rückgabemöglichkeiten von leeren Bauschaumdosen hin. Dabei werden die Kunden mit Hilfe von zahlreichen farblich abgehobenen und deutlich erkennbaren Regalschienenbildern, Regalwobblern und ausreichend großen Plakaten informiert. „Dass eine konsequente und verbraucherfreundliche Umsetzung der gesetzlichen Informationspflichten zu PUR-Schaum durch den Handel möglich ist, belegen die Testbesuche in den OBI Baumärkten. Umso unverständlicher ist das schlechte Abschneiden anderer Baumarktketten. Alle deutschen Baumarktunternehmen sind aufgefordert ihren gesetzlichen Informationspflichten flächendeckend und verbrauchergerecht nachzukommen“, fordert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Nach Angaben der OBI GmbH & Co. Deutschland KG ist die Verbraucherinformation über schadstoffhaltige Waren in den internen Geschäftsanweisungen verankert. Sie wurde mehrfach in den OBI Märkten dargestellt, Außendienstmitarbeiter kontrollieren die Umsetzung bei regelmäßigen Besuchen. Zur einheitlichen Umsetzung der Informationspflichten über PUR-Schaum hat die Unternehmenszentrale Informationsmaterialien erstellen lassen, die die Filialen bestellen oder über marktinterne Drucksysteme in den Baumärkten ausdrucken können. Zu den Materialien gehören Preisschienenschilder, Regalwobbler und A4 oder A3 große Plakate. Restentleerte PUR-Schaumdosen werden in den OBI Baumärkten in handelsüblichen Mengen (bis zu zwölf Dosen) kostenlos zurückgenommen. „Gute Beispiele wie OBI dürfen nicht die Ausnahme bleiben, sondern müssen zur Regel werden. Deshalb wird die DUH im Sinne einer exzellenten Verbraucherinformation weiterhin die Informationspflichten des Handels zu PUR-Schaumdosen überprüfen und Verstöße konsequent zur Anzeige bringen“, kündigte Resch an. „Aufgrund der unbefriedigenden Ergebnisse der Testbesuche in den Baumärkten müssen die Behörden gezielt auf die Einhaltung der Informationspflichten des Handels achten und einen konsequenten Vollzug gewährleisten“, betonte Resch.
Quelle: DUH, Deutsche Umwelthilfe e.V.