Pressemitteilung der Isebek-Initiative für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal
Bürgerentscheid „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“:
Bezirksamt lässt Chancengleichheit nicht zu
Ein faires Verfahren bei dem bevorstehenden Bürgerentscheid in Eimsbüttel – „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“ – erscheint bereits zu Beginn infrage gestellt. Zwar wird für die am 1. Juli 2010 stattfindende, direkt-demokratische Abstimmung ein Informationsheft vorbereitet, das dem Stimmzettel beiliegen soll, der allen Abstimmungsberechtigten im Bezirk Eimsbüttel übersandt wird. Doch die Vertrauensleute müssen ihren Textbeitrag – die Erläuterung zur Frage des Bürgerbegehrens – innerhalb von acht Tagen schreiben und dem Bezirksamt übersenden, ohne die Gegenfrage der Bezirksversammlung zu kennen und angemessen berücksichtigen zu können.
Die Bezirksversammlung kennt demgegenüber die Frage des Bürgerbegehrens und ihre Begründung seit Oktober 2009; sie kann daher gezielt zu allen Punkten Stellung nehmen. Seit Mitte März laufende Bemühungen der Vertrauensleute, mit der Bezirksabstimmungsleitung und dem Bezirksamtsleiter eine faire Regelung zu vereinbaren, die die Chancengleichheit beider Verfahrensparteien wahrt, scheiterte am Unwillen des Bezirksamtes, auf die Vorschläge der Vertrauensleute konstruktiv einzugehen.
So misslang auch der Versuch der Vertrauensleute, den abzusehenden, autoritären „Durchmarsch“ des Bezirksamtes noch dadurch zu verhindern, dass sie die Bezirksversammlung selbst in der Sitzung am 29. April 2010 ersuchten, ein faires Abstimmungsverfahren zu ermöglichen (Anlage 1). Ein gestern eingegangener Brief der Bezirksabstimmungsleitung ignoriert alle Anregungen der Vertrauensleute und weist sie an, spätestens bis zum nächsten Mittwoch ihre Beiträge zum Informationsheft im Bezirksamt abzugeben. Die Fragestellung der Bezirksversammlung, die seit dem Zulässigkeitsbescheid vom 3. März 2010 , also seit zwei Monaten, hätte formuliert werden können, wird von der Bezirksabstimmungsleitung punktgenau erst zum Abgabetermin der Textbeiträge am 12. Mai 2010 angefordert.
Die sich aufdrängende Frage nach der Professionalität und Neutralität der Eimsbütteler Bezirksabstimmungsleitung stellt sich auch bei den festgestellten Merkwürdigkeiten bei der Gültigkeitsüberprüfung und Auszählung der Unterschriften zum laufenden Bürgerbegehren nach der Erstabgabe von Unterschriftslisten am 26. Oktober 2009. Nach Schätzung der Vertrauensleute wurden dabei über 500 gültige Unterschriften fälschlich als ungültig bewertet. Nach monatelangen, vergeblichen Nachfragen bei der Bezirksabstimmungsleitung und beim Bezirksamtsleiter wurde auch hierzu die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 29. April 2010 um Unterstützung gebeten (Anlage 2). Ebenfalls gestern traf nun ein Schreiben des Bezirksamtsleiters ein, wonach das Bezirksamt die Fragen der Vertrauensleute nicht beantworten will, da der Amtsleiter trotz der vorgelegten Beweise „keinerlei Anlass zu Beanstandungen“ sieht. Die Bemühungen der Vertrauensleute, die festgestellten Verfahrensfehler bezirksintern aufzuklären, sind somit gescheitert. Über das weitere Vorgehen in der Sache wird die Bürgerinitiative in Kürze eine Entscheidung treffen.