Als ”durchwachsen” bewertet der BUND die Ergebnisse des Treffens der Ostseeanrainerstaaten in Moskau. Ausdrücklich begrüßt wird das Verbot von Phosphaten in Waschmitteln für private Haushalte bis 2015. Inkonsequent sei der gleichzeitige Verzicht auf ein Phosphatverbot in Spülmitteln.
„Der Beschluss zum Phosphatverbot in Waschmitteln ist ein wichtiger Beitrag zur Minderung des Nährstoffeintrags vor allem in Regionen, in denen die Abwasserbehandlung noch nicht effektiv genug ist,“ so die BUND-Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten, „doch noch immer scheuen sich die Mitgliedsländer, die im Ostseeaktionsplan festgelegten Maßnahmen für einen guten Umweltzustand der Ostsee vollständig umzusetzen.”
So nimmt trotz des Aktionsplans und der Umsetzung erster Maßnahmen zu Reduktion des Nährstoffeintrags die Algenblüte in der Ostsee im Sommer regelmäßig erschreckende Ausmaße an. Die Nährstoffeinträge aus Industrie, Landwirtschaft und häuslichen Abwässern, d. h. die Einträge von Phosphaten und Nitraten, sind entschieden zu hoch. Auch erfolgte eine Evaluierung der nationalen Umsetzungsprogramme, die bei diesem Treffen in Moskau unternommen werden sollte, nur teilweise. So wird die Erarbeitung der nationalen Programme zum Stopp des Artenverlustes noch bis mindestens 2011 dauern. Da ist die Freude über die Erfüllung der UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt mit 10% geschützter Meeresfläche im gesamten Ostseeraum nur halb so groß. Schutzgebiete allein verhindern den Verlust weiterer Arten nicht.
Der Ostseeaktionsplan wurde im Jahr 2007 in Krakow von den Umweltministern der Mitgliedsländer unterzeichnet. Er hat zum Ziel, durch drastische Maßnahmen eine signifikante Reduzierung der Verschmutzung der Ostsee zu erreichen und dadurch einen guten ökologischen Zustand der Ostsee bis 2021 herzustellen.
Der Aktionsplan ist ein erster Schritt, um dem bedrohten Binnenmeer wieder Luft zu verschaffen und ist gleichzeitig eine Initiative zu überregionaler und länderübergreifender Zusammenarbeit im Umweltschutz für die Ostsee.
Quelle: BUND S-H