Am 15.09.2010 konnte in Stuttgart ein Tarifabschluss durchgesetzt werden. Nach intensiven Debatten konnten die Sozialpartner in der dritten Verhandlungsrunde endlich eine Einigung erzielen. Zu den Ergebnissen im Einzelnen:
Zu den Eckpunkten des neuen Tarifvertrags:
Überproportionale Erhöhung des Ecklohns von derzeit 10,34 € auf 10,70 € zum 01.10.2010 und 10,89 € zum 01.10.2011.
Erhöhung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um 1,5 % zum 01.10.2010 und um 1,0 % zum 01.10.2011.
Angleichung des Lohns für Erntehelfer an das Lohnniveau der Landwirtschaft, d. h. 6,40 € ab dem 01.01.2011 mit einem Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2011.
Angleichung der untersten Lohngruppe im kaufmännischen Bereich an die vergleichbare Gehaltsgruppe im technischen Bereich.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.09.2012.
Ein besonders wichtiges Signal für die Zukunft der Branche ist die überproportionale Erhöhung des Ecklohns. „Besonders freue ich mich, dass Baden-Württemberg nicht länger die rote Laterne im Ecklohn schwenkt. Ab Oktober 2011 schließt der Ecklohn an den Lohn für gelernte Gärtnerinnen und Gärtner in Rheinland-Pfalz und im Saarland auf“, betont
Walter Krögner, Mitglied der Tarifkommission. „Gelernte Gärtnerinnen und Gärtner haben dann im Vergleich zu heute rund 94 € mehr in der Lohntüte.“
Quelle: IG BAU