Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?
03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?
04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?
05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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