Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010
01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?
02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?
03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?
04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?
05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
06. Der Landschaftsplan stellt auf der Fläche ein gesetzlich geschütztes Biotop dar. Mit welchem gesetzlichen Hintergrund kann die LH Kiel Baugenehmigungen oder Teilgenehmigungen erteilen, die auch diese Fläche betreffen?
07. Der Boden auf dem Gelände wurde großflächig abgetragen. Welche Bodenuntersuchungen und welche Altlastenuntersuchungen wurden vor dem Abtragen durchgeführt?
08. In welchen Baubescheiden, Bauvorbescheiden, Teilgenehmigungen wurden entsprechende Auflagen erteilt?
09. Welche Untersuchungen wurden bisher zur Beurteilung der Grundwasserfunktion und zur Grundwasserbeeinträchtigungsfunktion durchgeführt?
10. Welche floristischen und faunistischen Untersuchungen wurden wann vor dem Beseitigen der Vegetationsdecke und des Bodens durchgeführt, um den Standort als G-Standort zu qualifizieren?
11. Das Bürgerbeteiligungsverfahren „Verkehrliche Entlastung der Stadtteile Hassee und Hasseldieksdamm“ ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich vor dem 2. Durchgang. Das geplante G-Gebiet stellt eine Änderung der Grundlagen der bisherigen Diskussion dar. Warum hat die LH Kiel nicht den Abschluss des Bürgerbeteiligungsverfahrens abgewartet?
12. Die Verkehrsbelastung in Hofholzallee und Russeer Weg ist bereits heute sehr hoch, insbesondere auch durch das Transportgewerbe. Welche Zahlen liegen der LH für den Istzustand und die vermutete Entwicklung der Verkehrbelastung vor?
13. Sind die AnwohnerInnen über das geplante G-Gebiet, die geplante Belegung und potentielle Verkehrsbelastung informiert worden
14. Auf welcher Grundlage wurde auf eine Information der Bürger verzichtet?
15. Vor Beschlussfassung in Bauausschuss und Ratsversammlung müssen die zuständigen Ortsbeiräte informiert werden, haben Gelegenheit zur Stellungnahme und können Anträge stellen. Reicht in diesem Zusammenhang eine Information der OBR-Mitglieder per E-Mail oder muss sich vielmehr das Gremium Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung mit der Thematik befassen?
16. Welche Betriebe mit welchem Flächenbedarf sollen in dem Gebiet zulässig sein und welche ausgeschlossen?
17. Was versteht die LH Kiel unter einem Handwerkerhof?
18. Ist eine Nutzung des Geländes durch Transportgewerbe ausgeschlossen?
19. Nach § 47 f Gemeindeordnung ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer dann erforderlich, wenn ihre Belange berührt sind. Warum hat die LH auf eine Kinderbeteiligung verzichtet und will weiterhin auf sie verzichten, obwohl Jugendbelange (Lärm, Schulweg u.a.m.) berührt sind?
Ratsfraktion Direkte Demokratie
Gez.: Andreas Regner, Bürgerliches Mitglied im Bauausschuss
Als TOP 11.1 der Bauausschusssitzung vom 3.3.2011 steht die Gr. Anfrage auf der Tagesordnung. Ich vermute, dass die Verwaltung die Beantwortung aber zurückstellen wird bis zur folgenden Sitzung mit der Begründung des Zeitmangels.
Allris-URL der Anfrage:
http://ratsinfo.kiel.de/ratsinfo/vo020.asp?VOLFDNR=13575