Textdokumentation eines Flugblattes von WIR in Kiel.
Neubau am Hasenholz soll Kiel vor der demografischen Katastrophe retten
So lautete eines der Argumente der Befürworter für die Bebauung der Naturfläche am Hasenholz. 80% der Anwohner lehnen die Bebauung ab und stellten bei einem Termin im Ortsbeirat am 11.1.2011 ein alternatives Konzept zur Gestaltung des Hasenholzes vor. Im Anschluss sollte darüber diskutiert werden. Die Macher des alternativen Konzeptes trugen es überzeugend vor und konnten nachweisen, dass es den strategischen Zielen der Stadt gerecht wird: kinderfreundliche Stadt Kiel, Klimaschutzstadt Kiel, kreative Stadt usw..
Im Folgenden wurde das alternative Konzept allerdings kein Thema mehr, sondern die Bebauungsbefürworter nutzten die Gelegenheit, ihre Argumente zu wiederholen. Diese Argumente lauteten im Wesentlichen folgendermaßen:
1. Die demographische Entwicklung in der BRD und in Kiel zwinge die Stadt dazu, dieses Grundstück zu verkaufen und dort kinderreiche Familien anzusiedeln. In diesem Zusammenhang wurde das sogenannte Gewos-Gutachten bewusst oder unbewusst falsch ausgelegt, um die eigene Haltung zu untermauern.
Richtig ist, dass die Stadt nach dem Verkauf des Grundstücks gar nicht bestimmen kann, wer die Käufer oder Mieter dieser Häuser sein werden.
2. Das Grundstück würde wegen des städtischen Konzepts der Nachverdichtung gebraucht, um letztlich sicherzustellen, dass eine Ansiedlung im Stadtgebiet und nicht in den Randgebieten oder gar außerhalb der Stadtgrenzen stattfindet.
Dieses von Rot-Grün fälschlicherweise als ökologisch angepriesene Konzept wird aber nach Belieben mit Ausnahmen versehen: In Friedrichsort (Grüffkamp) sieht Rot-Grün keine Probleme in den Landschaftsschutz einzugreifen. Eben konsequent mal so mal so – wie es gerade passt.
Nun findet sich in Kiel viel Platz zum Verdichten. Das Argument ist also mehr als dünn. Selbst wenn das Argument ernst zu nehmen wäre, hieße das für ein demokratisches Gemeinwesen, dass ein gesamtstädtischer Aushandlungsprozess stattfinden müsste.
3. In Variationen wurde argumentiert, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht das „Große Ganze“ (das nicht näher definiert wurde) sehen könnten und es nicht um ihre privaten Interessen gehen könne.
Während die Vertreter der Parteien, die letztlich mehr oder weniger deutlich machten, dass sie den Bebauungsplänen zustimmen wollen und damit sehr wohl auch private Interessen vertreten (wie die des zukünftigen Bauherrn), sollte damit den Bürgerinnen und Bürgern das gleiche Recht abgesprochen werden. Gehört es nicht mehr zu einer demokratischen Stadtkultur, dass es immer um Aushandlungen von verschiedenen Interessen geht? Wohl nicht bei SPD/Grünen/SSW und den anderen Parteien, die sich taktisch vornehm zurückhielten und von denen auch kein Widerstand zu erwarten ist.
4. Die im doppelten Sinne letzte Argumentation lässt sich so zusammenfassen: Kinder werden als Argument missbraucht.
Die Befürworter der Bebauung brachten fiktive Kinder ins Spiel, die in die geplanten Häuser einziehen sollen (siehe dazu auch 1) – aber mit keinem Wort ging es bei ihnen um die Kinder, die jetzt im Stadtteil wohnen.
Der Ortsbeirat wurde dann in der Versammlung aufgefordert, dass Votum der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber der Stadt zu vertreten.
Der Ortsbeirat lehnte das mehr oder minder deutlich ab. Es wurde auf entsprechende Gremien, wie den Bauausschuss verwiesen, bei denen alles in besten Händen sei und die dann auch die „übergeordneten Aspekte“ berücksichtigen würden.
Wenn es sich wie beim Hasenholz in Hassee/Vieburg um ein gesamtstädtisches Projekt handeln würde, dann wäre der Ortsbeirat gar nicht gefragt. Wenn aber kein übergeordnetes Interesse besteht, dann darf der Ortsbeirat nicht der Erfüllungsgehilfe von Einzelinteressen weniger Entscheidungsträger aus Parteien, Verwaltung und Wirtschaft sein. Besonders dreist ist, wenn Ortsbeiräte wie in diesem Fall Herr Mallkowsky (SPD) oder Frau Rosin (Grüne) derart offenkundig wie auf dieser Sitzung nicht gewillt sind die Interessen der Stadtteilbürgerinnen und Stadtteilbürger zu vertreten, sondern den Vorgaben ihrer Partei oder der Summe ihrer persönlichen Überlegungen folgen. Damit verstoßen sie gegen die als Ortsbeirat übernommene Verpflichtung und sollten zurücktreten.
(lesen Sie hierzu auch: Die Aufgaben der Ortsbeiräte)