Schleswig-Holstein will den Einstieg der Agrogentechnik beim Saatgut ermöglichen. Dazu hat die Landesregierung einen Antrag in den Bundesrat mit eingebracht, über den am morgigen Freitag abgestimmt werden soll.
„Ministerpräsident Carstensen muß den Antrag zurückziehen“, so Sybille Macht-Baumgarten, die BUND-Landesvorsitzende. „Das Aufgeben der bisherigen Nulltoleranz für gentechnisch veränderte Organismen im Saatgut wäre eine Entscheidung gegen die Wünsche der Verbraucher und gegen den Umwelt- und Naturschutz.“ Würden Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen im Saatgut demnächst legal, drohte eine schleichende Kontamination der landwirtschaftlichen Produktion und der Lebensmittel.
Mit der im schleswig-holsteinischen Antrag geforderten Definition einer „praktikablen technischen Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut“ würde das bisherige strikte Reinhaltungsgebot unterlaufen. Eine technische Lösung bedeute die Festlegung eines Messverfahrens und eines Grenzwertes. Der Grenzwert ließe ein für Verbraucher, Landwirte und Naturschützer unakzeptables Mindestmaß an Kontamination zu. Gentechnik auf dem Acker wäre dadurch für den Landwirt nicht identifizierbar und könnte sich unkontrolliert ausbreiten.
Bereits eine 0,1 Prozent Verunreinigung bedeutete rein rechnerisch, dass auf einem Hektar etwa 100 gentechnisch veränderte Maispflanzen, etwa 600 gentechnisch veränderte Rapspflanzen oder etwa 3.500 gentechnisch veränderte Weizenpflanzen wachsen dürften. Dies ohne dass der Verbraucher darüber in Kenntnis gesetzt werden müßte.
Saatgut ist die Basis für die menschliche Ernährung und steht am Anfang der Lebensmittelproduktion. „In Anbetracht der bislang ungeklärten Risiken der Gentechnik dürfen wir die bisherigen Regelungen keinesfalls aufzuweichen“, mahnt Macht-Baumgarten. „Die Agrogentechnik ist in den Folgen ihrer Ausbreitung nicht kontrollierbar, wir dürfen die Büchse der Pandorra nicht weiter öffnen!“
Quelle: BUND Schleswig-Holstein