Die Bundesregierung hat am 13.4.2011 das umstrittene Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CO2) beschlossen. Das Kabinett billigte einen Entwurf von Wirtschaftsminister Brüderle (FDP) und Umweltminister Röttgen (CDU) zur Erforschung des CCS-Verfahrens (Carbon Dioxide Capture and Storage). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, damit der Entwurf Gesetzeskraft erlangt. Das Gesetz verkauft die schwarz-gelben Regierung als Baustein zum Energiekonzept für mehr Ökostrom und Klimaschutz. Bis 2017 will die Regierung das CCS-Verfahren erproben lassen. Dabei wird das bei der Kohleverbrennung entstehende Treibhausgas CO2 abgeschieden und unter die Erde gepresst.
Vetorecht für die Länder – halber Erfolg
Mögliche Lagerstätten sind bisher in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg bekannt. Die Landesparlamente von Schleswig-Holstein und Niedersachsen lehnen diese Technologie wegen ihrer Gefährlichkeit ab. Anders die rot-roteLandesregierung in Brandenburg: Sie will die Einlagerung hoffähig machen und hat deshalb den Energiekonzern Vattenfall eine Pilotanlage bauen lassen.
RWE und andere führen in den drei Bundesländern schon lange Erkundungsuntersuchungen durch. Neben juristischen Bedenken gegen das Gesetz ist vor allem kritikwürdig, dass der Ausstieg eines Landes jederzeit von einer anderen Regierungsmehrheit wieder aufgehoben werden kann. Damit bleibt, wenn es nicht gelingt die Nichtanwendung dieser Technologie in der Landesverfassung zu verankern, jederzeit die Bedrohung der Nutzung des Wattenmeeres und anderer Standorte.
Für Schleswig-Holstein besonders brisant: Ab 22 km Entfernung vom Festlandsockel ist allein der Bund über CO2-Speicher entscheidungsbefugt. Bei den in Schleswig-Holstein vorherrschenden Westwinden würde das zumindest für den gesamten nordfriesischen Raum und Teile von Dänemark eine enorme Bedrohung bedeuten.
Aus meiner Sicht hat die CDU/FDP-Bundesregierung die Atomdiskussion geschickt genutzt und ist auf die Länder, die diese Technologie nicht wollen, ein bisschen eingegangen. So konnte sichergestellt werden, dass das Thema vergleichsweise wenig Öffentlichkeit erfährt. Das meines Erachtens gefährliche und überflüssige Gesetz (sinnvoll finde ich ein Verbot des CCS-Verfahrens) wird als Energiekonzept-Baustein dargestellt.
Ein typischer erster falscher Schritt hin zu einer wirklichen Energiewende – weitere werden folgen. Also bleibt eine wirkliche Umkehr aus…