Skandal: Windenergienutzung in Kiel

Unglaublich wie der grüne Bürgermeister Todeskino wieder mal maschiert. Sie stört der militärische Ausdruck? Kein Problem – kommen Sie in den Bauausschuss der Landeshauptstadt – dort werden sie militärische Begrifflichkeiten durch den grünen Bürgermeister als normale rhetorische Floskel erleben. Aber darum gehts nicht: Thema dieses Beitrags ist die Ignoranz gegenüber wissenschaftlichen Gutachten und die Dreistigkeit der Vorlage in städtische Gremien durch den Verwaltungsjuristen Todeskino.

Sowohl das Gutachten zu Fledermäusen als auch das zur Vogelkunde gehen von dem falschen Gebiet aus. Das ist kein Fehler der Gutachter – die Stadt hat das Planungsgebiet über Nacht erweitert. Sie zieht aber die Gutachten die für grob gesprochen 40 Ha waren für die Beurteilung von 60 ha Fläche heran. Unglaublich. Unwissenschaftlich ist da noch eine der höflichsten Formen das ganze zu kommentieren.

BTW: Zur möglichen Befangenheit von Ortsbeiratsmitgliedern formuliert die LH Kiel singemäß, dass OBR-Mitglieder nicht beschliessen und daher nicht befangen sein können. Dabei wird verkannt, dass die Befassung im Ortsbeirat vorgesehen und das Beratungsergebnis keineswegs irrelevant ist.

Textdokumentation Drucksache – 0856/2011

Antrag:

Die in der Anlage (Text und Plan) dargestellten Vorschläge werden als Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens des Landes Schleswig-Holstein zum Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans – Windkraft – beschlossen.

Begründung:

Nach dem Landesentwicklungsplan für Schleswig – Holstein vom 13.07.2010 ist eine Erweiterung der Eignungsflächen für Windkraftanlagen auf etwa 1,5 % der Landesfläche vorgesehen.

2009 wurde u. a. die Landeshauptstadt Kiel im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes aufgefordert mögliche Eignungsgebiete zu benennen. Die Stadt hat für die Nutzung von Windenergie Eignungsflächen in Abstimmung mit einigen Umweltverbänden im Rahmen des damals gültigen Abstandserlasses ermittelt. Dem Land wurden, neben einer ca. 2 ha großen Fläche in Schwartenbek, eine Fläche von ca. 14 ha im Süden Meimersdorf gemeldet.

Die Ortsbeiräte, die Nachbargemeinden und die Fraktionen erhielten die Anmeldung zur Kenntnis.

2010 führte der Entwurf eines neuen Abstandserlasses des Landes zu einer Vergrößerung der potenziellen Eignungsflächen für Windkraftanlagen in Meimersdorf. Entsprechend wurde dem Land ein größerer Flächenumgriff von nunmehr 40 ha gemeldet. Der Vorschlag zur Fläche in Schwartenbek wurde nicht verändert.

Der Ortsbeirat, die Nachbargemeinden und die Fraktionen haben die Änderungen zur Kenntnis erhalten.

2011 hat das Land die Vorschläge der Flächen überprüft, modifiziert und als Entwurf im Juli zur Teilfortschreibung der Regionalpläne übernommen. Festzustellen ist, dass das Land einen größeren Flächenumgriff in den Entwurf des Regionalplanes III eingetragen hat, als von der Stadt im Dezember 2010 angemeldet wurden. Die von der Stadt im Süden von Meimersdorf benannte Fläche ist im aktuellen Entwurf auf 62,5 ha angewachsen. Die Änderungen sind zurückzuführen auf den zwischenzeitlich neu aufgelegten Abstandserlass und dessen Interpretation. Die Fläche in Schwartenbek ist aufgrund ihrer geringen Größe nicht mehr enthalten.

Für die Teilfortschreibung des Regionalplans wird aktuell eine öffentliche Auslegung vorgenommen:

Zum einen bat das Land die Städte und Gemeinden, die öffentliche Auslegung der Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für die Zeit von mindestens eines Monats in dem Zeitraum vom 15.08.2011 bis 15.11.2011 durchzuführen. In Kiel wurde die öffentliche Auslegung vom 29.08.2011 bis zum 30.09.2011 mit Auslage der Unterlagen im Alten Rathaus, Zimmer 462 vorgenommen. Die Pläne sind auch unter www.wind-sh.de einzusehen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Bearbeitung an das Land Schleswig-Holstein weitergeleitet.

Zum anderen wurde die Stadt Kiel gebeten, eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans – Windkraft – abzugeben. Hierzu wurde eine Beteiligung von städtischen Ämtern und einigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Das Ergebnis ist in der Anlage aufgeführt, wonach im Kieler Süden eine Eignungsfläche in einer Größe von etwa 61 ha verbleibt.

Der Ortsbeirat Meimersdorf/ Moorsee erhält diese Vorlage zur Kenntnis und mit der Bitte um Zustimmung.

Das Land Schleswig-Holstein erwartet eine Stellungnahme bis spätestens zum 15.11.2011. Eine erwünschte Fristverlängerung wurde seitens des Landes nicht gewährt. Die Stellungnahme soll daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Ratsversammlung erfolgen.

Peter Todeskino

Bürgermeister

Anlagen:
Nr. Name
Anlage 1 Anlage Windenergie Stellungnahme Ba RV usw (2) _ 21 10 2011 (31 KB) PDF-Dokument (107 KB)
Anlage 2 Plan Windkraft _21 10 2011 (3865 KB)
Anlage 3 Fledermaus-Gutachten WerkHammerichWindkraftFledermäuseEndbericht (2537 KB)
Anlage 4 Ornithologsches Gutachten WerkKoopWindkraftGutachtenEndversAlsWordEig (4134 KB)
Anlage 5 Windkraft_Stellungnahme (24 KB)

Textdokumentation Stellungnahme des Kreisnaturschutzbeauftragen

Dr. Ulrich Mierwald 11.09.2011
Kreisnaturschutzbeauftragter der Stadt Kiel

Windkrafteigungsgebiet Meimersdorf

Stellungnahme zu den Fachgutachten

Der Kreisnaturschutzbeauftragte der Stadt Kiel nimmt zu den Fachgutachten Fledermäuse und Vögel zur Windpark-Eignungsfläche Kiel-Meimesdorf wie folgt Stellung

Fledermauskundlicher Fachbeitrag zur Windpark-Eigungsfläche Kiel-Meimersdorf

Im Rahmen der Fledermausuntersuchungen wurden mindestens 6 Fledermausarten im Umfeld des geplanten Windparks nachgewiesen.
Es wurden die Standorte der 4 ursprünglich geplanten Anlagen intensiver untersucht und zusätzlich die Umgebung bis 1000 m.
Zum Einsatz kamen Hochboxen und Detektoren. Auf die geringe Reichweite dieser Geräte wurde hingewiesen, sie wurde aber nicht quantifiziert. Die Reichweite ist abhängig von der Reichweite der Ortungsrufe, die artspezifisch zwischen weniger als 10 m bis ca. 100 m schwankt. Viele Arten sind bis max. 30 m zu erfassen. Somit liegen keine Ergebnisse vor, in wie weit Flugaktivitäten in größerer Höhe zu erwarten sind. Im Text wird darauf hingewiesen, dass beispielsweise Zwergfledermäuse noch in 90 m Höhe jagend und im Einzelfall auch bis 150 m Höhe nachgewiesen wurden. In die Auswertung gehen diese Aspekte jedoch nicht ein.

Kritisch hinterfragt werden muss auch die Methode der sog. Transekterfassung vom langsam
fahrenden Auto aus.
Hierbei geht es nicht darum, ob mit dieser Methode wirklich ein repräsentatives Bild der Fledermausaktivitäten erarbeitet werden kann, sondern vielmehr darum, dass sich die Erfassungen aufgrund dieser Methode weitestgehend auf die fahrbaren Straßen und Wege beschränken. So fällt in den Verbreitungskarten auf, dass die gehölzgesäumten Wege intensiv von Fledermäusen genutzt werden (z.B. von der Zwergfledermaus), für andere geeignete Strukturen wie z.B. das kleine, südöstlich von Meimersdorf gelegene Tälchen mit größerem Gehölzbestand aber überhaupt kein Fledermausnachweis vorliegt. Hier bestehen offensichtlich deutliche Datenlücken. Dieses ist besonders deswegen bemerkenswert, weil nicht auszuschließen ist, dass genau über das erwähnte Tälchen und die sich nach Süden fortsetzenden Knicks eine Migrationsbeziehung zwischen Eidertal und dem Moorsee verläuft, die sich mitten durch die Eignungsfläche zieht.
Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den Gehölzen des Tälchens weitere, nicht erfasste Quartiere im Umfeld der geplanten Anlagen befinden.
Aus Sicht des Beirats sollte unbedingt eine ergänzende Aussage zur Bedeutung dieses Tälchens für Fledermäuse getroffen werden, insbesondere unter dem Aspekt möglicher Migrationsbewegungen.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass nur Standorte für Windkraftanlagen westlich des Wegs Meimersdorf – Christiansruh intensiver untersucht wurden. Schon die vorliegenden
Ergebnisse und Ausführungen weisen darauf hin, dass die Bedeutung des Gebiets für Fledermäuse östlich dieser Straße, also in Richtung des Moorsees zunimmt.

Ornithologische Untersuchungen für einen Windpark in Kiel Meimersdorf im Jahr 2010
Im Rahmen des ornithologischen Fachgutachtens ist das avifaunistische Raumnutzugsmuster im weiteren Umfeld des geplanten Windparks sowie insbesondere der östliche
Bereich der Eignungsflächen mit dem Moorsee umfassend untersucht worden.
Leider ist in dem Gutachten nicht dargestellt, von welchen Abgrenzungen des geplanten Windparks der Gutachter ausgeht.

Die im Rahmen des Gutachtens durchgeführte Prüfung der Eignung gemäß Albrecht et al. (2008) ist nachvollziehbar. Aus aktueller Sicht ist auf der Basis der Untersuchungen von
KOOP eine signifikante Gefährdung der Vogelwelt einschließlich des Vogelszugs durch den geplanten Windpark in dem von KOOP geprüften Umfang (wahrscheinlich Windräder
ausschließlich westlich des Bokseer Wegs) nicht zu erwarten.

Im Weitern weist KOOP explizit darauf hin, dass die Windeignungsflächen aus ornithologischer Sicht an seiner östlichen Grenze mit dem Bokseer Weg abschließen und nicht darüber hinaus gehen sollte, um Mindestabstände zur Moorseeniederung und zum Brutvorkommen des Kranichs zu sichern.

Diesem Hinweis schließt sich der Beirat ausdrücklich an.

Dr. Ulrich Mierwald

(Hervorhebungen durch mich)