Kiel: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Zentralbad – B-Plan 871

Kiel: Zentralbad-Fläche würde wichtiges Biotop zerstören
Kiel: Zentralbad-Fläche würde wichtiges Biotop zerstören
Für Menschen, denen die Erhaltung des Freibades Katzheide wichtig ist und diejenigen, die eines der wertvollsten innerstädtischen Biotope retten wollen, ist das jetzt eingeleitete B-Plan-Verfahren interessant. Es geht um eine Fläche, die u.a. Vorwald, Trockenrasen und Feuchtgebiet in einem ist. Ein biologischer Hotspot der zusätzlich wichtigst ist für die ökologische Vernetzung (Biotopverbund) : (A.R.)
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 871 für das Baugebiet Kiel-Mitte, Gablenzstraße, Werftstraße, Schwedendamm und Bahnhofstraße liegt in der Zeit vom 30.01.2012 bis zum 10.02.2012 im Rathaus, 4 Geschoss, in Schaukästen vor Zimmer 462b zur Einsichtnahme aus.
In der Sitzung des Ortsbeirates Gaarden am Mittwoch, 08.02.2012, wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 871 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Sitzung findet um 19:30 Uhr in der „Räucherei“, Preetzer Straße 35, Kiel, statt.
Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 871 wird auch in der Sitzung des Ortsbeirates Mitte am Dienstag, 21.02.2012, um 19:30 Uhr im Magistratssaal des Rathauses, Fleethörn 9, 24103 Kiel der Öffentlichkeit vorgestellt.

Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren

Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.

Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne können Sie in zwei Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich äußern. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Vorentwurf eines Bebauungsplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.

2. Schritt: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder hier online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Zur Zeit liegen keine Entwürfe von Bauleitplänen aus.

Quelle: kiel.de