Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 871 „Sport- und Freizeitbad“ für das Baugebiet Kiel-Südfriedhof, Gablenzstraße, Werftbahnstraße, Schwedendamm und Bahnhofsstraße und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 615 in der Fassung seiner 1. Änderung liegen mit Begründung vom 12.06.2012 bis zum 12.07.2012 im Rathaus, 4. Stock, in Schaukkästen auf dem Flur vor Zimmer 462b öffentlich aus.
Alle diejenigen, die eine der letzten naturnäheren Flächen an der Hörn erhalten wollen, sollten eine Einwendung schreiben! Der Bau des Zentralbades bedeutet nicht nur eine weitere ökologische Verwüstung der Hörn sondern auch die (schon erfolgte) Schließung der Lessinghalle, der Gaardener Schwimmhalle und von Katzheide!
Hintergrund:
Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne können Sie in zwei Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich äußern. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bebauungsplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder an dieser Stelle online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.