Nun gibt es erneut eine Datenschutzverletzung: In einem gemeinsamen Schreiben von Möbel Kraft ,
und Kleingärtnerverein von 1897
heißt es:
Um Ihre Daten, Name – Anschrift – Parzelle, an Möbel Kraft weitergeben zu dürfen, müssen Sie uns vom Datenschutz befreien. Sollten Sie dieses nicht wünschen, haben Sie 14 Tage Zeit der Befreiung schriftlich zu widersprechen. Haben Sie nicht binnen 14 Tagen widersprochen, gilt es als Zustimmung der Weitergabe Ihrer Daten an Möbelkraft.
Dieser Vorgang wurde heute von betroffenen Kleingärtnern dem ULD mit der Bitte um Stellungnahme mitgeteilt. Für die betroffenen KleingärtnerInnen haben wir hierein Widerspruch Datenübermittlung MK erstellt, um behelfsmäßig dem ungesetzlichen Verfahren widersprechen zu können.
Warum ist das Vorgehen von Möbel Kraft und Kleingartenverein illegal?
1. Daten dürften nur aufgrund von Satzung oder Gesetz weitergegeben werden – beides trifft auf diesen Fall nicht zu. Dann bleibt lediglich, dass jedes betroffene Mitglied eine schriftliche Einverständniserklärung gibt – und nicht wie hier vorgesehen ein nicht erfolgter Widerspruch einem Einverständnis entspricht.
2. Die Frist von 14 Tagen ist viel zu kurz. Angesichts der Brisanz der Thematik, angesichts dessen, dass wir in Schleswig-Holstein Sommerferien haben wäre eine Frist von vier oder eher 6 Wochen angemessen (wenn dieses Verfahren denn überhaupt zulässig wäre).
Besonders amüsant in diesem Zusammenhang: Auf der Webseite des Kleingartenvereins heißt es: Liebe Gartenfreundinnen, Liebe Gartenfreunde!
Unsere Geschäftsstelle bleibt vom Dienstag, den 26. Juni bis zum Freitag, den 03. August geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen erholsamen Sommer.