Aufklären statt verharmlosen
NABU kritisiert Stellungnahme des Landeskriminalamtes
Zur Pressemitteilung des Landeskriminalamtes LKA zum Munitionsfund am Schönberger Strand vom 6. August 2012 erklärt der NABU:
Die Einschätzung des LKA, dass keine akute Gefahr bestand, ist aus Sicht von NABU, GSM und GRD fahrlässig. Nach Einschätzung von Kampfmittelexperten neigt Schießwolle – wie auch vom weißen Phospor bekannt – nach der Trocknung etwa bei Verwahrung in einem Auto zur Selbstentzündung und kann im Extremfall auch explodieren. Der Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein lagert daher aus gutem Grund entsprechende Fundstücke grundsätzlich feucht und vermeidet es, größere Mengen zusammen zu transportieren. Wird von Außen zudem etwa mit einem Gasbrenner Energie zugeführt, können durch eine dann mögliche Detonation auch größere Personen- und Sachschäden auftreten. Der Vater des sechsjährigen Jungen, der am 28. Juli 2012 den Fund machte und dann seinem Geschwister zeigte, bestätigte gegenüber dem NABU, dass man in den drei Tagen, in denen sich niemand fand, der Auskunft zur Substanz geben konnte, zur Klärung der Stoffart auch die Brennbarkeit des „Steins“ prüfen wollte.
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