NABU-Kritik zum Munitionsfund am Schönberger Strand

Aufklären statt verharmlosen
NABU kritisiert Stellungnahme des Landeskriminalamtes
Zur Pressemitteilung des Landeskriminalamtes LKA zum Munitionsfund am Schönberger Strand vom 6. August 2012 erklärt der NABU:
Die Einschätzung des LKA, dass keine akute Gefahr bestand, ist aus Sicht von NABU, GSM und GRD fahrlässig. Nach Einschätzung von Kampfmittelexperten neigt Schießwolle – wie auch vom weißen Phospor bekannt – nach der Trocknung etwa bei Verwahrung in einem Auto zur Selbstentzündung und kann im Extremfall auch explodieren. Der Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein lagert daher aus gutem Grund entsprechende Fundstücke grundsätzlich feucht und vermeidet es, größere Mengen zusammen zu transportieren. Wird von Außen zudem etwa mit einem Gasbrenner Energie zugeführt, können durch eine dann mögliche Detonation auch größere Personen- und Sachschäden auftreten. Der Vater des sechsjährigen Jungen, der am 28. Juli 2012 den Fund machte und dann seinem Geschwister zeigte, bestätigte gegenüber dem NABU, dass man in den drei Tagen, in denen sich niemand fand, der Auskunft zur Substanz geben konnte, zur Klärung der Stoffart auch die Brennbarkeit des „Steins“ prüfen wollte.

Ob – wie vom LKA behauptet – der Sprengstoff von einem Taucher an den Strand gebracht wurde, bleibt reine Spekulation. Immerhin geht damit das LKA davon aus, dass der Sprengstoff öffentlich zugänglich ist und auch Taucher nicht über ausreichend Informationen über die Gefährdungslage verfügen. Konkret findet sich zudem im Bund-Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee – Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer – Bestandsaufnahme und Empfehlungen (Stand 2011, S. 69) ein spezieller Hinweis zu früheren Funden am Schönberger Strand: Zur Vorbereitung der Segelolympiade 1972 in Kiel – Schilksee suchten Kampfmittelräumdienst und Bundesmarine die Regattastrecken systematisch ab. Damals wurde eine erhebliche Anzahl von Großsprengkörpern gefunden und zerstört. Dabei kamen Vernichtungssprengungen und so genannte Ansprengungen als sprengtechnisches Zerstörungsverfahren zum Einsatz. In der Folge wurde auch eine Anspülung relevanter Mengen im Wasser treibenden Sprengstoffs (TNT) verzeichnet. Am Strand von Schönberger Strand wurde eine größere Reinigungsaktion der Behörden notwendig (Quelle: www.munition-im-meer.de; Download des Dokumentes auf NABU-Internetseite).

Sprengstoff kann dabei auch in folgenden Jahren in flaches Wasser oder an den Strand gelangen, wenn die Stoffe etwa im Winter durch Sturm oder Eisgang verdriftet werden. Im o. g. Bericht findet sich zudem die Einschätzung: Eine bisher unbemerkte Verlagerung unter Wasser darf für den Nahbereich des ursprünglichen Versenkungsgebietes angenommen werden.

Der NABU fordert das Innenministerium in Kiel wie auch die Bundes- und betroffenen Landesministerien erneut auf, eine realistische Einschätzung der Gefährdungssituation vorzunehmen. Wieder nur Nebelkerzen zu werfen schafft kein Vertrauen und gefährdet die Sicherheit von Touristen und Einheimischen. Munitionssprengungen zur Vernichtung müssen zukünftig auf akute Gefährdungslagen beschränkt werden. Eine offene Aufklärung und sachgerechte Information über ein vielleicht seltenes, aber bestehendes Risiko durch die Verantwortlichen ist dringend notwendig.

Quelle: NABU Schleswig-Holstein