Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 9.8.2012 den Entwurf des Bebauungsplanes 981 „Walterwerk“ für das Baugebiet Kiel-Projensdorf, nördlich der Walterwerk GmbH bzw. der KVP GmbH, südlich und östlich des Kanalwanderweges. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 981 „Walterwerk“ liegt mit Begründung vom 17.09.2012 bis zum 17.10.2012 im Rathaus, 4. Geschoss, in Schaukästen auf dem Flur vor Zimmer 462b, öffentlich aus.
Alle KielerInnen und sonstige Betroffene können in dieser Zeit ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) schriftlich einreichen.
Schade, dass für ein Grundstücksgeschäft eines Kieler Unternehmens wieder mal Wald und Kleingärten zerstört werden.
Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne können Sie in zwei Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich äußern. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bebauungsplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder an dieser Stelle online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Stellungnahme der BUND-Kreisgruppe Kiel zum Vorentwurf des B-Plan 981, der auch auf den Entwurf, der ab nächste Woche öffentlich ausliegt, anwendbar ist – die Anregungen/Bedenken des BUND wurden von der Kieler Stadtplanung alle verworfen…
http://forum.wirinkiel.net/index.php/topic,213.msg435.html#msg435
Stellungnahme der Kreisgruppe Kiel des BUND zum Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 981 für das Gebiet „Walterwerk Kiel“
Vorbemerkung:
Kiel weist z.Zt einen Versieglungsgrad von 50% auf, einen im Vergleich zu anderen Städten dieser Größenordnung hohen Wert. Aktuell sind u.a. mit dem Freizeitbad Hörn und Möbel Kraft/Sconto weitere großflächige Versiegelungen geplant. Schleswig-Holstein hat im Bundesvergleich den niedrigsten Waldbestand, die Stadt Kiel hat sehr wenige Waldflächen. Ziel jeglicher Stadtplanung sollte daher eine Minimierung der notwendigen Versieglung sowie eine größtmögliche Erhaltung von Waldflächen sein.
Zu 1.: Anlass der Planaufstellung und Planungserfordernis
Das Unternehmen Walterwerk Kiel (Segment Maschinenbau, Eiswaffelproduktionsmaschinen), plant auf einem angrenzenden Gelände seine Betriebsfläche zu erweitern.
Begründet wird dies mit dem Erfordernis, die Produktionskapazitäten zu erhöhen, die auf den bestehenden Flächen nicht mehr gewährleistet werden können. Eine Betriebsverlagerung wird, so wörtlich, „aus Imagegründen“ sowie aufgrund der „Identifikation mit dem historischen Standort“ abgelehnt. Es soll dafür ein nördlich angrenzendes Gelände überplant werden, das sich gegenwärtig überwiegend naturnah durch große Waldflächen, Ruderalflächen, sowie ein mittlerweile teilweise aufgegebenes Kleingartengelände präsentiert. Im Flächennutzungsplan werden die betroffenen Flächen als Wald dargestellt.
Das Gelände grenzt an das Naherholungsgebiet ‚Projensdorfer Gehölz’ und schirmt den Kanalwanderweg nach Süden gegen das bestehende Gewerbegebiet ab. Der Verlust der Fläche und die sehr nah an den stark genutzten Hauptwanderweg heranrückenden hohen, barriereartigen, noch dazu sonnenseitig liegenden Hallengebäude würden den Gebietscharakter stark verändern und das Landschaftsbild sowie den Erholungswert des Gebietes stark beeinträchtigen.
Zu 5. Planung
5.1. Beschreibung des Planvorhabens
Wir nehmen zur Kenntnis, dass z.Zt. lediglich davon ausgegangen werden kann, dass ein Teil der geplanten Produktionshalle von 36 x 48 m 2013 fertig gestellt werden soll. Für die ab 2020 angegebenen Bauvorhaben (Fertigstellung der Halle, Errichtung eines Verwaltungsgebäudes) liegen Absichtserklärungen vor, die von der (nicht soweit in die Zukunft) voraussehbaren wirtschaftlichen Entwicklung des auf dem Weltmarkt agierenden Unternehmens maßgeblich beeinflusst werden.
Zudem stellen wir fest, dass bereits ein relativ neues 3geschossiges Verwaltungsgebäude auf dem derzeitigen Grundstück besteht. Es erscheint fraglich, ob für die zusätzliche Einstellung von 15, längerfristig (ab 2020) möglichen weiteren 15 Mitarbeitern und der Ausweitung des Produktionsbetriebes im alten Segment (Eiswaffelfertigungsanlagenbau) die Verwaltung erheblich vergrößert werden muss. Geht man von einem in einem solchen Produktionsbetrieb typischen Anteil von etwa 10-15% Verwaltungspersonal aus, so erscheint das geplante siebenstöckige Verwaltungsgebäude für angenommene 15 Verwaltungsmitarbeiter und selbst bei wesentlich höherer Mitarbeiterzahl in der Verwaltung erheblich überdimensioniert. Wir stellen damit die Notwendigkeit der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes auf neuem Grund in Frage. Insbesondere auch die vom Unternehmen gewünschte Aufstockung auf 7 Stockwerke mit der gegebenen Begründung Kunden einen Ausblick über den NOK bieten zu können, halten wir für nicht akzeptabel. Eine entsprechende Genehmigung wäre ein Präzedenzfall , der mit Sicherheit Begehrlichkeiten bei anderen Unternehmen für ähnlich schön gelegene Aussichtsplattformen in anderen Bereichen der Stadt wecken würde. Dass für mögliche Kunden der Ausblick über den NOK ausschlaggebend sein könnte für die Entscheidung zugunsten oder gegen einen erfolgreichen Auftragsabschluss mit dem Walterwerken Kiel, erscheint beim Handel mit Produktionsanlagen extrem unwahrscheinlich und auch nicht glaubhaft. Damit ist ein derartiger Eingriff in das Landschaftsbild nicht zu rechtfertigen!
5.2. Ziele der Planung
Die letzten drei in der Aufzählung genannten Ziele der Planung können mit der gegenwärtigen Planung nicht in Einklang gebracht werden. So dient das Vorhaben in der geplanten Form nicht dazu:
– das Ortsbild weiterzuentwickeln
– den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren und verträglich zu gestalten und nur eingeschränkt dazu:
– Begrünungsmaßnahmen zur positiven Grüngestaltung auf privaten Freiflächen festzusetzen.
5.3. Wesentliche Auswirkungen des Planungsvorhabens
Die für den gesamten Plan (mit seinen Unsicherheiten der Verwirklichung, s.o.) bereits im Vorwege erforderlichen Erdbewegungen zur Nivellierung des gesamten Gebietes sehen wir als massiven Eingriff in die bestehende Flora und Fauna an. Auch die als schützenswert gekennzeichneten Bäume werden unter den Maßnahmen leiden; sämtlicher sonstiger Bewuchs der Fläche würde verschwinden. Sollte das Gelände später doch nicht benötigt werden, so wäre der Verlust trotzdem bereits eingetreten. Der Kanalwanderweg würde in diesem Bereich erheblich verschattet und auf Jahre durch die anfangs bloß liegenden Neubauten beeinträchtigt. Verstärkt wird dieser Effekt noch dazu durch die geplante Anhebung der Geländekante, so dass es, wie im Gutachten bereits ausgeführt, zu einer starken Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion des Gebietes kommen wird. Die geplante Begrünung von Grundstückseinfriedungen ändert nichts an Verschattungseffekten durch die sonnenseitig (Süd) liegenden Bauten und wird, wenn überhaupt, auch nur im Sommerhalbjahr eine optische Abmilderung bringen können.
7. Umweltplanung
7.2 Ersatzaufforstung
Wir halten fest, dass durch das Vorhaben auf der halben Planfläche Wald mit einer Größe von 5.490 m2 wegfallen sollen. Insgesamt würden annähernd 6.000 m2 ihren Status als Wald verlieren. Ein tatsächlicher Ausgleich durch Neupflanzungen wird aufgrund von Mangel an geeigenten Flächen in Kiel kaum möglich sein. Ausgleichzahlungen können aber immer nur eine unbefreidigende Krücke sein, und Ersatzpflanzungen außerhalb des Stadtgebietes erfüllen nicht die Auflage eines eingriffnahen Ausgleiches. Daher sollte alles dafür getan werden, die vorhandenen Waldflächen zu erhalten.
7.3. Artenschutzrechtliche Prüfung
Die artenschutzrechtliche Prüfung erscheint lückenhaft. Nach Aussage des Gutachtens finden sich im Plangebiet keine gesetzlich geschützen Biotope. Das sehen wir anders, und fordern eine eingehende Nachprüfung. Der durch die Planung und Geländenivellierung betroffene Schluchtwald mit Auwaldcharakter ist gemäß §30 BNatSchG als gesetztl. geschütztes Biotop anzusprechen.
Ferner findet sich im Bereich der aufgegebenen Kleingärten eine Feuchtwiese, u.a. mit einem Bestand an Wiesenschaumkraut (Cardamine pratensis, Art der Vorwarnliste, lang- und kurzfristig stark abnehmender Bestand in SH), die im Umweltbereicht keine Erwähnung findet.
Die Fledermauskartierung ist äußerst knapp gehalten (eine einzelne Begehung im Juli). Baumhöhlen, die im Gebiet vorhanden sind (eigene Begehung) sind nicht untersucht worden.
Zur potentiell vorhandenen Reptilienfauna werden gar keine Angaben gemacht, obwohl in unmittelbarer Umgebung Vorkommen von Kreuzotter und Ringelnatter (beide Arten in SH stark gefährdet) bekannt sind und damit auch im Planungsgebiet potentiell vorkommen können (siehe Amphibien- und Reptilienatlas SH). Trockenfluren im Bereich der Fernwärmeleitung bieten ferner potentiell Lebensraum für weitere Arten.
Zusammenfassend hält die Kreisgruppe den Vorentwurf des B-Plans in seiner jetzigen Form wegen der erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die bestehende Flora und Fauna nicht für akzeptabel, insbesondere da die geplante Erweiterung der Produktionshalle unsicher in der Zukunft abhängig von Weltmarktentwicklungen liegt. Die Erstellung eines neuen Verwaltungsgebäudes , insbesondere in der gewünschten Höhe erscheint aus verwaltungstechnischen Gründen nicht nachvollziehbar. Eine Fläche dieser Größe darf nicht auf pure Absichtserklärungen hin schon jetzt grundlegend überformt werden.
Vor dem Hintergrund der Absichtserklärung der LH Kiel, ihre Waldflächen zukünftig vermehren und vernetzen zu wollen, sollte grundsätzlich alles daran gesetzt werden, bereits bestehende Waldflächen zu erhalten und weitere Flächenversiegelungen zu vermeiden. In diesem konkreten Fall um so mehr noch, als das betreffende Planungsgebiet direkt an ein größeres zusammenhängendes Waldgebiet (Projensdorfer Gehölz) grenzt. Daher sollte grundsätzlich über eine Verlagerung des Betriebes nachgedacht werden, wenn die aktuellen Betriebsflächen eine weitere angestrebte Entwicklung nicht mehr zulassen. Mittelfristig (Planungzeitraum bis 2020) werden sich hierzu Flächen anbieten, die ebenfalls ggf. in Wasserlage dem gegenwärtigen Standort gleichkommen (MFG5, Arsenal). Eine logistische Wasseranbindung (NOK) am Standort ist jedoch auch heute nicht gegeben und für den Betriebsablauf daher offensichtlich nicht notwendig. „Imagegründe“ und „historische Verbundenheit“ für das Festhalten am gegenwärtigen Standort sind dabei keine stichhaltigen Argumente, und können bei einer sachlichen Abwägung gegenüber den durch die Planung betroffenen Schutzgütern nicht ernsthaft als Kriterien herangezogen werden.
Eine Verlagerung des Betriebes würde zudem zu einer verkehrlichen Entlastung im Bereich Projensdorf beitragen, vor allem vor dem Hintergrund einer geplanten Anbindung des Gewerbegebietes an die Uferstraße, die bei der gegenwärtig diskutierten Trasse mit einem noch größeren Verlust an wertvollen alten Waldflächen verbunden wäre.
Wenn kurzfristig mit dem Bau einer weiteren Produktionshalle aus wirtschaftlichen Erwägungen begonnen werden muss, schlagen wir folgende Lösung vor: Eine Nivellierung ausschließlich im Bereich der Bauabschnitte 2,3,4 und einem angrenzenden Bereich von 1 für die Erstellung der Produktionshalle anschließend an die bisherige Produktionshalle. Die Ausdehnung in nördlicher Richtung ist für die angegebene Größe von 36x 48m ausreichend. Damit könnte der Wald und auch die nicht verwüsteten Kleingärten im westlichen Bereich erhalten bleiben; die Fernwärmeleitung könnte größtenteils in ihrer alten Position bleiben. Da dieses benannte Areal in großen Teilen einer Lichtung entspricht, wäre insbesondere der Waldverlust deutlich geringer.