Die Ratsversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 20.9.2012 erneut den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) „Stadtwerke – Knooper Weg“ für einen Bereich in Kiel-Schreventeich zwischen Knooper Weg, Humboldtstraße, Goethestraße und Lessingplatz.
Der erneute Entwurf der 29. Änderung der Flächennutzungsplanes „Stadtwerke – Knooper Weg“ liegt mit Begründung vom 09.10.2012 bis zum 09.11.2012 im Rathaus, 4. Geschoss, in Schaukästen auf dem Flur vor Zimmer 462b, öffentlich aus.
Alle KielerInnen und sonstige Betroffene können in dieser Zeit ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen.
Hintergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren
Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne können Sie in zwei Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich äußern. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bebauungsplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder an dieser Stelle online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Quelle: WIR in Kiel